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7 vs. Wild Staffel 3: Fritz erlaubt Schusswaffen unter Voraussetzungen als Gegenstand

Ein FAQ zur dritten Staffel 7 vs. Wild war für die Zuschauer*innen dringen nötig. Es hatten sich viele Fragen rund um das neue System aufgetan. Fritz geht in seinem neusten Video auf viele Punkte ein, die die Fans beschäftigen. Die Frage nach dem Mitführen von Schusswaffen als Gegenstand, dürfte jedoch einige überrascht haben. Das sagt Fritz dazu.

Legal oder nicht? Schusswaffen bei 7 vs. Wild

In Staffel 3 von 7 vs. Wild müssen die Gegenstände der Kandidat*innen in eine ein Liter Wasserflasche passen. Das regt natürlich dazu an kreativ zu werden. Kleine Messer, Angelsets, Nahrung, alles scheint dieses Jahr erlaubt zu sein. Die Organisation wollte sich mit dieser Entscheidung vor allem Arbeit und unnötige Diskussionen um einzelne Gegenstände sparen. Die Devise: Alles was in die Flasche passt ist erlaubt.

Diese Gaming-Tech verwenden Streamer zum Zocken:

Im FAQ kam die durchaus spannende Frage auf, ob Schusswaffen als Gegenstände erlaubt wären. Solange sie in den Behälter passt, dürfte von Organisatorenseite nichts dagegensprechen. Fritz verweist allerdings darauf, dass nichts illegales mitgenommen werden darf.

Wozu überhaupt eine Schusswaffe? Wer den Umgang mit Waffen beherrscht, für den bietet eine solche vielleicht ein gewisses Maß an Sicherheit. Zur Abwehr von gefährlichen Wildtieren oder zum Jagen könnte sie durchaus hilfreich sein.

Das Gefahrenpotenzial, das von einer Handfeuerwaffe ausgeht, darf jedoch keinesfalls unterschätzt werden. Sowohl der Besitzer, als auch sein Teampartner sind einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, sich zu verletzten oder gar zu töten.

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Schusswaffen: Was müssen die Kandidat*innen bedenken?

Wie Fritz bereits erwähnt hat, steht und fällt das ganze mit den jeweiligen Waffengesetzen der Länder:

„Ist es illegal hier in Deutschland eine Schusswaffe dort reinzupacken, das Ganze dann nach Kanada oder Alaska mitzunehmen? Kann ich euch in diesem Fall nicht sagen. Ist eine Sache, die man rechtlich prüfen müsste.“

Sollte jemand in Erwägung ziehen, eine Waffe mitzunehmen, muss derjenige vorher prüfen, ob das rechtlich einwandfrei ist. Das Organisationsteam wird diesen Umstand einer zweiten Prüfung mit spezialisierten Anwälten unterziehen, um dann eine finale Entscheidung zu treffen.

Das deutsche Waffengesetz ist sehr strikt und erlaubt den Besitz einer Waffe nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • waffenrechtliche Sachkunde
  • Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe

Mit diesen vier Punkten ist lediglich der Besitz und das Mitführen in Deutschland geregelt. Sichergestellt wird das Ganze durch die Prüfung für den Waffenschein. Die Einfuhr einer Waffe in ein anderes Land und das dortige Tragen, muss mit den Gesetzen des jeweiligen Landes geklärt werden.

Maike Apelt

Praktikantin, die keine Lust hat nur Kaffee zu kochen und deshalb lieber Artikel schreibt. Wenn ich eine Superkraft hätte, würde ich Einhörner in alle Star Wars-Filme einbauen.
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