In der heutigen Ausgabe von Mafu**You sprechen über die Forderung der Landesmedienanstalten, dass Streamer mit regelmäßigem Angebot zukünftig eine kostspielige Rundfunklizenz erwerben sollen.
Auch an diesem Montag heißt es wieder: „Wir haben uns heute hier bei Mafu**You zusammengefunden, um diesen Mann und dieses Aufregerthema zusammenzubringen.“ Worum es geht? Um die Einstufung der Landesmedienanstalten von Streamingangeboten als Fernsehprogramm, das eine Rundfunklizenz benötigt, denn dieses Thema betrifft Dennis auch persönlich.
Streams als herkömmliches Fernsehprogramm?
Doch beginnen wir von vorne: Durch die Medien ging das Ganze schon vor gut zwei Wochen, als die Landesmedienanstalten den Twitch-Kanal PietSmietTV ins Visier nahmen. Regelmäßige und vor allem angekündigte Streams entsprechen laut Einschätzung der Verantwortlichen einem herkömmlichen Fernsehprogramm. Wer ein solches anbietet und die Möglichkeit hat, mindestens 500 Zuschauer zu erreichen, soll zukünftig eine Rundfunklizenz erwerben müssen oder das Angebot einstellen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld.
Derzeit versuchen verschiedene Streamer, die Rechtsmäßigkeit der Forderungen von einem Medienanwalt abklären zu lassen. Im Video sagt euch Dennis, wie man bis zu einer endgültigen Klärung Ärger mit den Landesmedienanstalten umgehen kann und warum er von den Forderungen so gar nichts hält.
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