Die Webseite Kinox.to wird seitens Vodafone gesperrt. Verantwortlich dafür zeigt sich offenbar Constantin Film, die eine einstweillige Verfügung vor dem Landgericht München erwirken. Das Verfahren ist noch nicht beendet.
Alle Kunden, die ihren Internetanschluss über Vodafone Deutschland beziehen, können in Zukunft keinen Abstecher mehr auf die Streaming-Webseite kinox.to machen. Der Besuch ist in Zukunft nicht mehr möglich, da die Webseite ab sofort einer Sperre unterliegt, die von Constantin Film initiiert wurde.
Vor dem Landgericht München haben sie eine einstweilige Verfügung und die Sperrung der Webseite beantragt. Beim Verbinden mit der Seite werden die Kunden entsprechend umgeleitet mit dem entsprechenden Hinweis auf die Sperrung.
Vodafone hat sich nun gegenüber Golem zu Wort gemeldet und den Umstand bestätigt. Die Angebote des Portals seien für die "Internetkunden von Vodafone Kabel Deutschland zu sperren", da eine von Constantin Film erwirkte einstweilige Verfügung in Kraft tritt, wodurch sie dazu aufgefordert werden. Dies sei beantragt worden, da die urheberrechtlichen Ansprüche von Constantin Film durch Dritte verletzt worden sei. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Sperre via DNS-Blocking
Constantin Film beruft sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017. Es besagt, dass die User rechtswidrig handeln, wenn sie ihre Streaming-Angebote aus illegalen Quellen beziehen. Die entsprechende Sperrung erfolgt via DNS-Blocking. Zwar lässt sich das DNS-Blocking über alternative DNS-Dienste umgehen. Aber es ändert nichts daran, dass das Ansteuern der Webseite illegal bleibt.