Der nicht authorisierte Weiterverkauf digitaler Spiele wurde in Japan für illegal erklärt. Wer sich fortan nicht an das Gesetz hält, muss eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 41.000 Euro zahlen. Eine Gefängnisstrafe für besonders dreiste Händler ist ebenfalls im Bereich des Möglichen.
In Deutschland sind Keystores für Seiten wie G2A und Kinguin überaus beliebt, auch wenn viele Entwickler alles andere als begeistert sind. Die einzelnen Keys werden von den Nutzern weiterverkauft, ähnlich wie bei Ebay, von den Herstellern ist dies in der Regel nicht authorisiert.
Nun hat die japanische Verband für Urheberrecht in Videospielen, die dem Kulturministerium des Landes angehört, diese Praktiken für illegal erklärt. Der verabschiedete Zusatzartikel erklärt, dass der Weiterverkauf von Spiele-Keys ohne einer ausdrücklichen Erlaubnis des Herstellers nicht gestattet ist.
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Wer sich nicht an das Gesetz hält, muss mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Das Bußgeld kann dabei bis zu 41.000 Euro entsprechen. Wer besonders dreist und wiederholt agiert, kann sogar mit einer bis zu fünf Jahre andauernden Gefängnisstrafe rechnen.
Die geänderte Rechtslage bezieht sich auch auf andere Aspekte. So ist die Verbreitung von Software zur Modifizierung von Speicherständen sowie Services zur Modifizierung von Konsolen nicht länger erlaubt. Produkte, die dies ermöglichen, müssen deshalb vom Markt genommen werden.
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