Werden die Verbraucherschutzgesetze von Sony, Microsoft und Nintendo eingehalten? Die britische CMA prüft nun die Verträge für die Online-Abonnement-Dienste der großen Konsolenhersteller.
Die CMA (Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde: Competition and Markets Authority oder kurz CMA) hat in Großbritannien mit einer Untersuchung der Bezahldienste begonnen, die von Nintendo, Sony und Microsoft angeboten werden. Es handelt sich dabei also um Nintendo Switch Online, PlayStation Plus und Xbox Live Gold.
Im Detail geht es darum, ob die Verbraucherrechte eingehalten werden in puncto automatischer Verlängerung der Online-Abonnement-Services, Geschäftsbedingungen, Kündigung und die Rückerstattungsrichtlinien.
Die CMA überprüft all diese Dinge, indem sie die Unternehmen kontaktiert und spezifische Informationen zu den Online-Spiele-Verträgen hinterfragt haben, während sie parallel die Meinungen zu den Erfahrungen der Konsumenten mit den Diensten einholen.
„Solche Roll-over-Verträge werden immer alltäglicher und es ist wichtig, dass sie für die Kunden gut funktionieren“, so Andrea Coscelli (CMA Chief Executive) zu GamesIndustry.biz.
Deshalb sei die Untersuchung dahingehend wichtig, ob die größten Unternehmen für Videospiele ihre Kunden fair behandeln. Insbesondere dann, wenn die Verträge automatisch erneuert werden oder wenn sie kündigen oder eine Rückerstattung beantragen. Weiter heißt es:
„Sollten wir herausfinden, dass die Firmen die Leute nicht nach entsprechendem Verbraucherschutzgesetzen behandeln, werden wir in Aktion treten.“
Bislang gibt es noch keine Ergebnisse, da die Untersuchung erst begonnen haben. Doch das ist nicht das erste Mal, dass sich die Unternehmen mit solchen Dingen auseinandersetzen müssen. Im letzten Jahr hat Norwegen herausgestellt, dass EA, Nintendo, Sony und Valve kein 14-Tage-Zeitfenster bei der Rückerstattung einräumen, was sich mit den Verbraucherschutzgesetzen der EU beißt. Erst in diesem Monat hat Sony entsprechende Schlüsse gezogen, die fortan eine entsprechende Rückerstattung in solch einem Zeitfenster anbieten. Falls ihr eure Erfahrung der CMA mitteilen möchtet, dann könnt ihr das hier tun. Was