Das Studio hinter den Charakteren Duke Nukem und Shelly Bombshell Harrison, 3D Realms, wird nun von der Firma hinter Iron Maiden aufgrund von Markenrechtsverletzungen verklagt. Es handelt sich um das Spiel „Ion Maiden“, das zu stark an die Band Iron Maiden erinnere und Verwirrung sorge.
Wer hätte das gedacht? Das Studio hinter dem Klassik-Ego-Shooter Ion Maiden wird von Iron Maiden verklagt. Die Firma hinter der britischen Metal-Band geht nun gerichtlich gegen 3D Realms vor.
Zugegeben liegt der namentliche Vergleich ziemlich nahe, immerhin fehlt nur ein Buchstabe und dann wäre er nahezu identisch. Unsere Leser haben bei entsprechenden Neuigkeiten rund um „Ion Maiden“ ebenfalls darauf hingewiesen, dass der Titel verdächtig nach der Band Iron Maiden klinge. Nun, so kam es wohl, wie es kommen musste.
Rechtliche Schritte gegen 3D Realms
Die Klage wurde beim United States District Court für den Central District von Kalifornien am 28. Mai 2019 eingereicht und beinhaltet die Zweckentfremdung, die Verwendung und die praktisch identische Nachahmung der Iron Maiden-Markenrechte, die eine wahrscheinliche Verwirrung der Konsumenten durch den Angeklagten hervorrufen.
So könnten die Konsumenten, die das Videospiel sehen, darauf schließen, dass das Spiel und entsprechendes Merchandise in irgendeiner gewerblichen Weise mit Iron Maiden in Verbindung stehe. Die Tatsache, dass sich der Stahlschnitt des Logos an das Logo von Iron Maiden anlehnt, sei ebenfalls klar erkenntlich.
Wir haben euch das entsprechende Logo nachfolgend eingebunden:
Das Logo von Iron Maiden zum Vergleich:
Doch es geht noch weiter. So soll es bereits zahlreiche Instanzen geben, wo es tatsächlich zur Verwirrung gekommen sei. Hier hätten Iron Maiden-Fans geglaubt, dass die Produkte des Beklagten in Verbindung mit Iron Maiden stünden. Nachfolgend einige Auszüge, die in der Klage angeführt werden und die wir für euch ins Deutsche übersetzt haben:
„ […] Ich habe auf einen Ion Maiden-Online-Thread geklickt, weil ich dachte, dass dieser mit Iron Maiden in Zusammenhang stand.“
„ […] Ich wundere mich die ganze Zeit, während ich einen Artikel zum Ion Maiden-Videospiel lese, wie sie (die Angeklagten) die Lizenz erhalten haben, den Namen Ion Maiden zu verwenden (von Iron Maiden).“
„ […] es fehlt nur noch der Iron Maiden-Soundtrack, der Iron Maiden-Song ‚Can I Play with Madness‘ würde richtig gut passen.“
Schlussendlich bleibt es abzuwarten, was aus der Anklage wird. Die Iron Maiden Holdings (Firma hinter Iron Maiden) peilt die 2 Millionen US-Dollar Schadensersatz an. Außerdem verlangen sie, dass die Seite ionmaiden.com offline geht oder sie die Rechte an ihr übertragen bekommen. Wir halten euch auf dem Laufenden, wenn es diesbezüglich weitere Neuigkeiten gibt.
Danke Kotaku für den Hinweis.