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Fortnite: Battle-Royale-Variante ist nun ganz offiziell ab 12 Jahren freigegeben

Ab sofort verfügt der kostenlose Battle-Royale-Modus zu Epic Games „Fortnite“ ebenfalls über einen USK-Siegel. Bislang hatte die USK lediglich den Singleplayer-Modus Rette die Welt geprüft und eine Altersfreigabe ausgesprochen.

Bislang war die Altersfreigabe für den Third-Person-Shooter Fortnite nicht ganz eindeutig. Der Singleplayer-Modus Rette die Welt erhielt von der USK eine Freigabe ab 12 Jahren. Der später hinzugefügte Battle-Royale-Modus, der kostenlos heruntergeladen und gespielt werden kann, wurde bisher allerdings nicht geprüft.

Entsprechend war die Verwirrung um die Altersfreigabe gerade bei Eltern groß, da „Fortnite“ vor allem von jüngeren Spielern gezockt wird. Durch die neue Prüfung vom 16. Juli 2019 dürften nun alle Unsicherheiten bezüglich der Altersfreigabe endgültig der Vergangenheit angehören. Denn „Fortnite: Battle Royale“ hat von der USK jetzt ebenfalls die Kennzeichnung „ab 12 Jahren freigegeben“ erhalten.

Da diese Kennzeichnung bis jetzt lediglich für die PS4- Xbox One- und PC-Versionen aufgelistet wird, stellt sich die Frage, wie es sich mit der mobile Version von „Fortnite“ verhält.

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Warum erhielt Fortnite: Battle Royale bislang keinen USK-Siegel?

Da es sich bei „Fortnite: Battle Royale“ um einen reinen Online-Titel handelt, besteht keine Pflicht zur Prüfung durch die USK. Denn die entsprechenden Gremien sind lediglich für Spiele zuständig, die auf Datenträgern erscheinen. Der Offline-Titel „Fortnite“ mit dem Rette-die-Welt-Modus ist hingegen im Mai 2017 überprüft worden und erhielt schon damals die Kennzeichnung „ab 12 Jahren freigegeben“.

Änderungen durch das nachträgliche USK-Siegel sind nicht zu erwarten. Eltern können nun aber deutlich einfacher einschätzen, ob dieser Modus für ihre Kinder geeignet ist.

Patrik Hasberg

Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
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