Artikel

Steam: Verbraucherzentrale klagt gegen Valve

Laut deutschen Recht darf man auch gebrauchte Software weiterverkaufen. Und dieses Recht will die Verbraucherzentrale nun durchsetzen, indem sie Steam-Betreiber Valve verklagt: 'Auch Spiele dürfen weiterverkauft werden'.

Wer ist früher nicht über den Trödelmarkt gegangen? An den Ständen mit den guten, alten Computer- und Konsolenspielen stehengeblieben? Vielleicht haben einige auch ihre eigenen gekauften Spiele weiterverkauft? Denn das ist ja vom Prinzip her auch ziemlich einfach, nur leider im Zeitalter von digitalen Handel, von Game-Keys und Plattformen wie Steam nicht mehr ganz möglich.

Und das ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Dorn im Auge. Auch wenn man sich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 03. Juli 2012, welches die Rechte der Benutzer von Cloud-Gaming-Plattformen (Steam, Origin, usw.) sichtlich gestärkt hat, gefreut hat, muss man heute mit Bedauern feststellen, dass nicht alle errungenen Freiheiten der Verbraucher auch möglich gemacht wurden.

Denn das Urteil besagt ganz klar, dass auch "gebrauchte" Software weiterverkauft werden darf. So dürfen laut der Verbraucherzentrate auch Spiele weiterverkauft werden. Auf der Plattform Steam, welche von Valve betrieben wird, ist dies jedoch (noch?) nicht möglich. Aus diesen Grund hat der Bundesverband nun Klage am Landesgericht Berlin eingereicht.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"