Der Begriff "Follower" gehört nun offiziell zu Twitter. Der Kurznachrichtendienst ließ die Bezeichnung als Marke eintragen. Verklagt werden soll damit jedoch niemand, es diene nur zum defensiven Einsatz.
Die Follower gehören zu Twitter wie die Räder zum Auto. Deshalb ließ der Micro-Blogging-Dienst den Begriff "Follower" nun patentieren. Als Follower (zu dt. "Folgende") bezeichnet man jemanden, der seine Kurznachrichten freiwillig abonniert hat. Twitter nennt dieses Prinzip jedoch nicht abonnieren, sondern eben folgen – im Englischen: "follow".
Die Timeline eines Twitter-Nutzers, also der Ort, an dem alle Nachrichten von anderen zusammen der Zeit geordnet angezeigt werden, füllt sich nur, wenn man Personen folgt. Das ganze ist aber weder an ein Gerät, noch an irgendetwas anderes gekoppelt. Für diese geräteunabhängige Kommunikation des Dienstes reichte Twitter ein Patent ein. Und dieses wurde nun auch bewilligt. Unter anderem sicherte man sich damit eben auch den Begriff "Follower".
Christopher Isaac "Biz" Stone, Mitbegründer von Twitter, musste dies auch sogleich seiner Mutter sagen: "Schau, Mama, ich bin offiziell ein Erfinder (mein Kindheitstraum)!". Neben der Erfüllung eines Traumes gibt jedoch auch andere Gründe für die Patentierung. So wolle man das Markenrecht defensiv einsetzen und in Zweifelsfällen auf der richten Seite stehen.