Laut einer Pressemitteilung der Gesellschaft zu Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) wurde der ehemalige Betreiber des Filesharing-Portals Torrent.to Ende April zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Er soll angeblich auch über Gelder in der Schweiz und Lichtenstein verfügen.
Verbrechen zahlt sich eben doch nicht aus. Dies musste Jens R. nun schmerzlich feststellen und seine Erkenntnis mit knapp vier Jahren Freiheitsstrafe bezahlen. Der ehemalige Betreiber des beliebten Filesharing-Portals Torrent.to wurde am 30. April 2013 vom Amtsgericht Aachen zu 3 Jahren und 10 Monaten Gefängnisstrafe verurteilt. Auf seiner Webseite können User noch heute sogenannte Torrent-Dateien herunterladen und mittels spezieller Software dazu benutzen, größere Datenmengen aus einem Filesharing-Netzwerk zu erhalten. Dabei dreht es sich im Fall von Torrent.to meist um Kinofilme, DVDs / Blu-Rays, Videospiele sowie Musik und Pornografie. Der Angeklagte selbst zeigte der GVU und den Behörden keine Hilfsbereitschaft.
Verurteilt wurde Jens R. für seine Tätigkeiten im Zeitraum 2005 bis 2008, in denen er laut Gericht zu Spitzenzeiten fünfstellige Beträge, über ein eigens dafür installiertes Werbenetzwerk, pro Monat kassiert habe. Da er über hohe Geldsummen in der Schweiz und Lichtenstein verfügt, besteht sogar Fluchtgefahr, weswegen er direkt im Gerichtssaal verhaftet wurde. Auch wegen Bankrott und Untreue muss sich der 33 Jährige noch vor Gericht verantworten. Das Verfahren in diesem Fall läuft noch. Interessant ist dabei der Fakt, dass trotz der Verhaftung und Verurteilung von Jens R. die Seite Torrent.to immer noch betrieben wird und zu den beliebtesten Webseiten in diesem Bereich zählt. Allerdings hat der Betreiber mittlerweile gewechselt. Oft werden solche Portale auf Servern in anderen Ländern gehostet, in denen andere Gesetze gelten und der deutschen Justiz die Hände gebunden sind.