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Allgemein: Bundeskartellamt ermittelt gegen die Deutsche Telekom

Die Diskussion rund um die Tarifänderungen der Deutschen Telekom ist bisher noch nicht zur Ruhe gekommen. Nun schaltet sich auch das Bundeskartellamt ein, welches ab sofort gegen die Telekom ermittelt.

Schon vor Kurzem hat sich die Verbraucherzentrale in die Planungen der Deutschen Telekom eingemischt. Sie fordert den „diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten“. Nach aktuellstem Stand sind nämlich nicht alle Services von der Drosselung betroffen, eigene Dienste, wie beispielsweise Entertain, werden in der Geschwindigkeit nicht eingeschränkt.

Das ist ein Punkt, bei dem auch das Bundeskartellamt einige Bedenken äußert. Dem Magazin Focus legte der Kartellamtschef Andreas Mundt die bisherigen Maßnahmen gegen die Geschwindigkeitseinschränkung offen:

„Wir schauen uns den Sachverhalt genauer an. Wir haben der Deutschen Telekom bereits Anfang Mai schriftlich Fragen zu ihren Drosselungsplänen gestellt.“

Die Drosselungen an sich sind nicht das Problem, denn bekanntlich enthalten schon seit Langem die meisten Mobile-Surf-Verträge jene Klausel.

Gleichgerechtigkeit

Das Problem sei viel mehr die Bevorzugung der eigenen Dienste. Man rücke zum Beispiel das eigene TV-Angebot „Entertain“ ins rechte Licht, wenn dieses nicht von der Einschränkung betroffen ist.

Andere Anbieter wie „iTunes“ oder „YouTube“ seien dadurch benachteiligt. Sie könnten sich laut Angaben der Deutschen Telekom als einen sogenannten „Managed Service“ eintragen lassen. Das kostet jedoch ordentlich Geld und würde die Freiheit der Drittangebote somit nicht sonderlich ausweiten.

Die Telekom wehrt sich

In einer Stellungnahme der Telekom wird argumentiert, „Entertain“ dürfe bevorzugt behandelt werden, da Nutzer explizit dafür bezahlten. Außerdem werde das Fernsehprogramm von den Landesmedienanstalten überwacht.

Auf der anderen Seite wird gegenargumentiert, auch für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender bezahle jeder Benutzer in Deutschland, die Überwachung seitens der Landesmedienanstalten sei auch gewährleistet.

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