In den AGB werden wir von Microsoft drauf aufmerksam gemacht, dass man sich nicht mehr an Sammelklagen beteiligen darf, wenn man die Xbox One vorbestellt.
Wie Microsoft in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegt, werden Vorbesteller und Käufer der Xbox One in ihrem Recht eingeschränkt, sich beim Konsolenhersteller in Form einer Sammelklage zu beschwereren. Jeder, der das Gerät erwirbt, muss im Voraus die AGB akzeptieren.
Sammelklagen sind sehr beliebt, da – wenn sich die Kläger gegen den Beklagten durchsetzten – jeder Beteiligte den gleichen Schadensersatz einfordern kann. Besonders in den USA machen sich viele Anwälte dieses Verfahren zunutze, da es ungewöhnlich hohe Honorare verspricht. Hierzulande sind Sammelklagen nicht möglich.
Die Klausel ist nicht die einzige, die sich den AGB zur Xbox One zu finden sind. Auch bestimmte Länder, in denen die Konsole nach aktuellen Stand ausschließlich funktionieren wird, werden in ihr festgehalten. Des Weiteren äußert man sich auch zu den Regeln des Xbox One-Gebrauchtspielmarktes.