Artikel

Allgemein: Klage gegen Simpsons-Portalbetreiber

In Kanada wurde der Betreiber einer Webseite, auf der Zeichentrick-Serien angeboten worden sind, zu der höchsten Summe verurteilt, die jemals ein kanadisches Gericht in einem Prozess um Urheberrechtsverletzungen verhängt hatte.

Eine gewaltige Summe, zu der nun der Betreiber einer Webseite verklagt worden ist. Insgesamt verlaufen sich die Gesamkosten auf über 7 Millionen Euro.

Innerhalb einer Schadensersatzforderung hat der US-Sender Fox gegen den Betreiber einer Webseite, zu der Zeichentrick-Serie "The Simpsons", vor dem Bundesgericht in Kanada geklagt. Der Betreiber stellte auf der Webseite die beiden Zeichentrick-Serien "The Simpson" und "Family Guy" zur Verfügung, indem die Player von externen Seiten eingebunden worden sind. So konnten die besagten Serien online angeschaut werden.

Nachdem die Seite 2008 bzw. 2009 startete, belaufen sich die Zugriffe nun auf rund 87 Millionen. Kein Wunder, dass da auch der US-Sender Fox, der über die Rechte an den beiden Produktionen verfügt, mit der Zeit auf die Webseite aufmerksam wurde. Bereits in der Vergangenheit musste die Seite mehrmals auf andere Hoster ausweichen, da sie juristisch angriffen wurde.

Eine Zeit lang war Ruhe, bis Fox im letzten Jahr Klage erhob und die Angebote nach einer Hausdurchsuchung des Betreibers erneut stillgelegt worden sind. Überraschenderweise nahm sich dieser nicht einmal einen Anwalt oder zeigte irgendwelche Anzeichen sich gegen die Klage zu wehren. Anscheinend war diesem bereits im Vorfeld klar, dass er keine großen Aussichten gegen den finanzkräftigen US-Fernsehsender gehabt hätte und das kostenintensive Verfahren so oder so verlieren würde.

So wurde dieser in Abwesenheit zu der insgesamt höchsten Schadensersatzforderung in der Geschichte des kanadischen Gerichts innerhalb eines Prozesses um Urheberrechtsverletzungen verurteilt. Die Summe beläuft sich auf rund 7 Millionen Euro. Hinzu kommen Verfahrenskosten in Höhe von 55.000 Euro sowie 346.000 Euro Geldbuße.

Anscheinend wertete das Gericht das Einbinden des Players auf die Webseite so, als würde man sich geschützten Inhalt zu Eigen machen. Ein Anwalt wertete das Urteil so: "Sie schießen mit Nuklearwaffen auf Fliegen".

Der Seitenbetreiber plant nun in Privatinsolvenz zu gehen und möglich bald einen Neuanfang zu machen. Er begründete sein nicht handeln damit, dass er und seine Familie nur so in Ruhe gelassen würden und nicht durch weitere nervenaufreibende Berufungsverfahren gehen müssten. Den Nutzern wünschte der Mann, dass man ihnen endlich geben würde, was sie wollen. Nämlich, dass die Videos weltweit jederzeit als Stream anzusehen seien.

Patrik Hasberg

Schreiberling, Spieleentdecker, praktizierender Perfektionist und Mann fürs Grobe. Außerdem laufender Freizeit-Hobbit, der Katzen liebt. – Hunde gehen auch. „Auch sonst eigentlich ganz ok“.
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"