Valve wehrt sich ein weiteres Mal erfolgreich gegen eine Klage von Verbraucherschützern bezüglich dem Weiterverkauf von Steam-Spielen.
Wer sich ein Spiel auf Valves Spieleplattform Steam kauft, wird dieses auch in Zukunft nicht weiterverkaufen können. Eine Klage von Verbraucherschützern wehrte das Spieleunternehmen nun erfolgreich ab.
Bereits vor einem Jahr hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Valve geklagt. Schießlich solle es möglich sein, dass sich Software-Lizenzen auf Steam weiterverkaufen lassen. Dies ist bei Steam momentan allerdings nicht der Fall, wodurch die Nutzer eines Online-Spiels gegenüber Käufern eines Brettspiels oder eines Videospiels auf einem Datenträger im Vorteil.
Bereits vor einem Jahr hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen Valve geklagt. Schließlich solle es möglich sein, dass sich Softwware-Lizenzen weiterverkaufen lassen können. Dies ist bei Steam momentan allerdings nicht der Fall, wodurch die Nutzer eines Online-Spiels gegenüber Käufern eines Brettspiels oder eines Videospiels auf einem Datenträger benachteiligt sind.
Bei Steam liegt das Problem darin, dass die Spiele mit dem eigenen Benutzerkonto verbunden sind und die Veräußerung eines Spieles den Verkauf des gesamten Kontos bedeuten würde. Bereits in der Vergangenheit waren die Verbraucherschützer vor Gericht mit der Klage gescheitert, nun sah man eine erneute Chance auf Zuspruch.
Das Landgericht Berlin sah die Thematik jedoch anders und vertrat den Standpunkt, dass Spiele durch ihre audiovisuellen Bestandteile nicht nur einfache Software seien. In dieser Hinsicht sprachen die Richter wohl auch dem kulturell-künstlerischen Aspekt einige Bedeutung zu, da Spiele nicht mit Büroanwendungen zu vergleichen seien.
Bislang liegen die Aussagen des Urteils allerdings lediglich in der mündlichen Urteilsverkündigung vor. Wahrscheinlich ist aber, dass es seitens der Verbraucherschützer zu einer Revision kommen wird. Es bleibt also weiterhin abzuwarten, ob Steam-Spiele in Zukunft an andere Nutzer verkauft werden können.