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Valve: Französische Verbraucherschutzorganisation verklagt Steam-Betreiber

Nicht jeder ist mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Steam zufrieden. Dies trifft auch auf die französische Verbraucherschutz-Organisation zu UFC-Que Choisir – die Valve jetzt verklagt.

Die französische Verbraucherschutz-Organisation UFC-Que Choisir hat eine Klage gegen Valve eingereicht. Als Grund führt man zahlreiche Aspekte aus den Steam-AGB an, die man für illegal oder missbräuchlich hält.

In einer öffentlichen Mitteilung erklärte man die folgenden Punkte für problematisch:

  • Es ist nicht möglich, Spiele auf Steam weiterzuverkaufen, obwohl der Weiterverkauf von Lizenzen rechtlich legal ist
  • Valve hält sich nicht für verantwortlich, wenn ein Account gehackt wurde oder persönliche Informationen entwendet wurden
  • Valve besitzt die alleinigen Rechte an den Werken, die im Steam Workshop hochgeladen wurden
  • Es ist nicht möglich, Geld vom Steam Guthaben wiederzubekommen, wenn euer Account geschlossen, gelöscht oder gebannt wurde
  • Valve führt als gültige Rechtssprechung für Europa die aus Luxemburg an, nicht die des jeweiligen Landes

Viele der Punkte sind heutzutage natürlich schlichtweg nicht umsetzbar, darunter beispielsweise der Weiterverkauf von Spielen, der in einem digitalen Zeitalter das Geschäftsmodell so gut wie jeden offiziellen Stores zunichte machen würde.

Andere Aspekte sind jedoch durchaus nachvollziehbar – haltet auch ihr sie für gerechtfertigt?

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