Im Rahmen des Verhandlungstermins am Mittwoch beschloss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) in seinem Urteil eine Eindämmung der Werbung für Item-Shop-Produkte in Onlinespielen.
Wer ein kostenloses Online-Rollenspiel zu seinen persönlichen Lieblingstiteln zählt, der wird auch damit rechnen müssen, dass der Betreiber sich über Einkäufe im eigenen Item-Shop mehr als freuen würde. Dies verleitet die Unternehmen logischerweise zu der Praxis, in immer neuen Angeboten auf Rabatte und besondere Gegenstände hinzuweisen. Dies aber dürfte in nächster Zeit einen gehörigen Dämpfer erfahren, denn am Mittwoch fasste der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil zu einer Angelegenheit, die seit Jahren auf ihren Abschluss wartete. So hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen den Anbieter des Fantasy-MMORPGs Runes of Magic wegen einer praktizierten Werbemaßnahme geklagt. Dreh- und Angelpunkt der Auseinandersetzung, so teilte die Pressestelle des BGH mit, sei der Vorwurf, dass die "Werbung eine unzulässige direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren enthalte und Kinder anspreche." Geworben wurde mit dem Slogan "Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‚Etwas"" – samt entsprechenden Verlinkungen.
Laut unterschiedlichen Berichten hat der BGH in seinem Urteil derartige Werbung nun untersagt. Gerade Kinder dürften nicht zum Kauf entsprechender virtueller Güter animiert werden, weil diese auch in den Weiten des Internets nicht an ihrer Schutzbedürftigkeit verlieren. Wie n-tv berichtet, ist das Urteil aber "ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig". Daran, dass das Angebot auf Kinder abziele, lässt man aber keinen Zweifel. Die Formulierung erwecke hier einen wohl eindeutigen Eindruck – und gerade dieser wird durch die Möglichkeit, per SMS zu zahlen, bestärkt, so der BGH.