Das heutige Urteil des Kölner Landgerichts zu den Plänen der Deutschen Telekom sollte viele Spieler und Internet-Nutzer erleichtern. Mit dem geplanten Vorhaben der Telekom werde das „Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ gestört. Doch die Telekommunikations-Gesellschaft gibt sich damit nicht zufrieden.
Vor einigen Monaten gab die Deutsche Telekom bekannt, dass man ab 2016 die eigenen Anschlüsse so umstellen werde, dass nach einem bestimmten Daten-Volumen die Internet-Geschwindigkeit verringert werde. Im umgangsmäßigen Sprachgebrauch nannte man sie für diese Ankündigung spöttisch „Drosselkom“. Nun entschied das Kölner Landgericht gegen den Provider und erklärte die geplante Drosselung für rechtswidrig.
Die Kunden verbünden den Begriff „Flatrate“ mit einem Internet-Zugang, der ohne Einschränkungen eine festgelegte Geschwindigkeit bietet, heißt es in Medienberichten. Das Gericht entschied aus diesem Grund, dass das „Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung“ nicht mehr gewährleistet sei.
Die Deutsche Telekom reagierte bereits auf die gerichtliche Entscheidung. In einem öffentlichen Statement erwägt das Unternehmen, Berufung einzulegen: „Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Das Urteil liegt uns noch nicht vor. Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen.“