Wie unsere Kollegen von gamesindustry.biz berichten, ist es trotz des Urteils bei Free-2-Play-Anbieter Gameforge nach wie vor möglich, mit spezifischen Werbemethoden für Item-Shop-Rabatte, „Kinder“ anzusprechen.
Wie sich treue Leser sicher erinnern können, haben wir in diesem Jahr über ein Urteil gegen den Karlsruher Free-2-Play-Anbieter Gameforge berichtet, bei dem dessen Werbemethoden für das MMO Runes of Magic kritisiert wurden. So zielte der Slogan: „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas“ laut dem Bundesgerichtshof vor allem auf Kinder ab, da der Slang sich vor allem an eine junge Zielgruppe wandte. Zwar gab es hier am Ende ein Urteil – welches laut gamesindustry.biz immer noch nicht rechtsgültig ist – aber eine wirkliche Änderung ist auf diesem Sektor nicht zu erwarten. Das meint zumindest Dr. Konstantin Betram, seines Zeichens G.A.M.E.-Justiziar.
Seiner Meinung nach ist eine direkte Alterstrennung im Gaming-Bereich nicht möglich und die Einführung des „Sie“ als Ansprache, um sich offenkundig an Erwachsene zu richten, schlichtweg unrealistisch. Er denkt, dass es hier keine tief greifenden Änderungen an den Werbemethoden geben wird. Allerdings räumt er ein, dass Werbeslogans und Co. in Zukunft sensibilisiert werden, damit Kinder – zumindest offiziell – nicht direkt angesprochen werden.
Unsere Meinung dazu:
Gerade in diesem Bereich der Gaming-Welt ist es ganz wichtig, dass Eltern nicht den Überblick über den spielerischen Alltag ihrer Kinder verlieren. Sicherlich ist es das Bestreben diverser Anbieter von „kostenlosen“ Games, im zweiten Schritt – also über die Monetarisierung – Geld zu verdienen. Dabei wird natürlich mit catchigen Slogans und einfachen Bezahlmethoden geworben. Wichtig ist hier sein Kind aufzuklären und dafür zu sorgen, dass diverse Bezahlmodelle, wie zum Beispiel SMS, Telefon oder PaySafeCards, nicht genutzt werden können. Gerade im Bereich der Telefonie sind mittels einfacher Sperrungen beim Provider diverse Restriktionen möglich. Die deutsche Gesetzeslage bietet viele Schlupflöcher, die vor allem auf ein naives Publikum abzielen, sodass man sich hier nicht komplett in der Sicherheit der Minderjährigkeit oder Ähnlichem wiegen kann.