Die kürzlich geänderten AGB der Deutschen Telekom im Rahmen eines Internet-Flatrate-Vertrags wurden von der Verbraucherzentrale als 'nicht korrekt' bezeichnet. Aus diesem Grund wird die Telekom vermahnt – man solle die Nutzerbedingungen insofern ändern, dass die Drossel-Klauseln entfernt werden.
Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat nun die Deutsche Telekom abgemahnt. Der Grund für die Abmahnung liegt klar auf der Hand, die neuen AGB der Internet-Flatrates seien nicht korrekt.
Aus diesem Grund fordert die Verbraucherzentrale die Telekom nun auf, diese Klauseln wieder aus den AGB zu entfernen. "Die Verbraucherschützer sehen es als unangemessene Benachteiligung der Verbraucher an, dass deren heimischer Internetzugang auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von 384 kbit/s gedrosselt werden soll", heißt es auf dem offiziellen Portal. NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller sagt des Weiteren:
"Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Ob die Abmahnung der Verbraucherzentrale jedoch etwas bewirken wird, bleibt unklar. Der Deutschen Telekom wurde nun bis zum 16. Mai 2013 Zeit gegeben, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Drossel-Klauseln aus den Verträgen zu entfernen. Wird innerhalb der 10 Tage nicht unterschrieben, entscheiden Gerichte, ob die AGB korrekt oder inkorrekt sind.
Weitere Informationen zum Thema kann man übrigens auf der Seite der VZ einholen, Fragen und Antworten wurden unter www.vz-nrw.de/internet-drosselung zusammengestellt.