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Allgemein: Zuschauer verklagt Warner, weil in „Suicide Squad“ Joker-Szenen fehlen

Eine neue Ausgabe kurioser Klagen ist da: Ein Fan verklagt das Filmstudio Warner, weil Joker-Szenen des „Suicide Squad“-Trailers  nicht in der finalen Fassung des Films zu sehen waren.

Normalerweise existieren solche Probleme nur in anderer Richtung: Während viele Filme ihren ganzen Inhalt schon in den Trailern zeigen, gibt es Filme wie „Suicide Squad“, die einfach Ausschnitte in den Werbetrailern präsentieren, die im Film gar nicht vorkommen. Das war einem Zuschauer nun wohl zu viel, sodass er Warner kurzerhand vors Gericht zerrte.

Um ein bisschen weiter auszuholen: Ankläger ist ein schottischer Filmzuschauer, der damals laut eigenen Angaben über 300 Meilen nach London gereist war, um den Film vor allen anderen zu sehen. Ganze 160 Pfund hat ihn diese ganze Aktion gekostet, nur um vor Ort zu merken, dass der Film eigentlich viel weniger Joker-Szenen enthält, als zuvor angeteasert. Das Kino lehnte seine Forderung nach Geldrückgabe lachend ab, woraufhin der Ankläger kurzerhand seinen Anwalt (alias Bruder) einschaltete. Ergänzend dazu erklärt der schottische Zuschauer, dass er sinngemäß den vollen Preis bezahlen musste, um die spezifischen Szenen der Trailer sehen zu dürfen – nun, wo die Szenen gar nicht im Film enthalten sind, fühle er sich betrogen. Wie das Ergebnis am Ende ausfällt, bleibt offen.

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