Bandai Namco Holdings hat wieder mal ein starkes Jahr hinter sich. Im Bericht zum Fiskaljahr 2023 enthüllt das Unternehmen seine Verkaufszahlen und beeindruckt dabei mit Einnahmen von rund 889 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im vorherigen Jahr waren es noch 689 Milliarden Euro.
Den Erfolg hat das Unternehmen aufgrund seiner IPs zu verdanken. Welche Marken besonders zum Erfolg beigetragen haben, wird aus den Verkaufszahlen ersichtlich.
Mobile Suit Gundam ist eine Erfolgs-IP von Bandai Namco
Die Spitze führt das Dragon Ball-Franchise an. Direkt im Anschluss folgt Mobile Suit Gundam, das vor allem mit dem Anime Mobile Suit Gundam: The Witch from Mercury durchgestartet ist. Die zweite Staffel soll noch in dieser Frühlings-Season bei Crunchyroll beginnen.
Der Anime soll laut Präsident Masaru Kawaguchi neue Fans dazugewonnen haben. Vor allem Frauen und Kinder sollen dank des Animes zum „Mobile Suit Gundam“-Universum gefunden haben. Nicht nur der Anime soll zum Erfolg beigetragen haben, auch das passende Modell-Spielzeug hat die Verkaufszahlen ordentlich angekurbelt.
Die ersten Folge der zweiten Staffel startete am 9. April 2023 im japanischen Fernsehen. Die zwölfteilige erste Staffel ist hierzulande bei Crunchyroll erhältlich.
Zuletzt konnte die „Mobile Suit Gundam“-IP nicht so große Erfolge verzeichnen. In den Fiskaljahren 2009, 2010, 2015, 2017 und 2018 musste das Unternehmen einige Verluste einfahren. Doch seit dem Fiskaljahr 2020 erholt sich die Marke wieder.
Im aktuellen Fiskaljahr sind 34 Prozent der Einnahmen auf Spielzeug zurückzuführen. Wie viel Gewinn durch den Anime im Detail gemacht wurde, lässt sich aus den Verkaufszahlen nicht genauer herauslesen.
Weitere erfolgreiche Marken aus dem Hause Bandai Namco sind One Piece und Naruto, zu denen es ebenfalls einen Anime gibt. Auch die Verkäufe zur „One Piece“-Marke konnten sich nahezu verdoppeln, was im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von One Piece Film Red stehen könnte.
Aufgrund der mittlerweile beendeten COVID-19-Pandemie steigen außerdem die Zahlen im „Entertainment“-Bereich. Dazu zählen beispielsweise Freizeitparks, Spielhallen und andere öffentliche Unterhaltungseinrichtungen.