Die Entwicklergröße Blizzard geht aktiv gegen Account-Sharing und Fällen vor, bei denen mit Echtgeld gehandelt wurde. Die Nutzungsbestimmungen von World of Warcraft verbieten es etwaige Dienstleistungen gegen Echtgeld anzubieten, wohingegen die spielinterne Währung Gold kein Problem darstellt.
Wie Blizzard im offiziellen Forum berichtet, wurde mehrfach gegen Accounts vorgegangen, die echtes Geld für etwaige Dienste in World of Warcraft in Anspruch genommen haben. Dazu zählt beispielsweise der Abschluss eines Dungeons oder Schlachtzug und andere Dienstleistungen, bei denen echtes Geld ins Gespräch kam. Prinzipiell ist das im Austausch gegen die hauseigene Währung "Gold" kein Problem, aber echtes Geld zu nehmen, das verstößt hier laut Aussagen klar gegen die Nutzungsbestimmungen des MMOs.
Wie ein Community Manager weiter erklärt, ist Blizzard zudem gegen eine Reihe Accountbesitzer vorgegangen, die ihre Accountinformationen mit anderen Spielern geteilt haben. Dieses Verhalten wird hier als Account-Sharing bezeichnet und ist nicht im Interesse Blizzards. Hierbei berufen sie sich ebenfalls auf die Nutzungsbestimmungen, da die Weitergabe der eigenen Accountinformationen in jeglicher Form ein Verstoß darstellt.
"Dazu zählen das Anbieten von Diensten für Echtgeld, geteilte Accounts und Charaktere sowie andere Verstöße. Zu diesen gehören Verstöße, die mit der Absicht begangen wurden, sich beim Schlachtzugsfortschritt einen Vorteil zu verschaffen."
Die ausgesprochenen Strafen seien verhältnismäßig gering ausgefallen, allerdings würde es das Unternehmen in Zukunft nicht davon abhalten, die Strafen drastisch zu erhöhen.
Am Abschluss der Stellungnahme betont der Community Manager nochmals, dass der Verkauf von Unterstützung gegen die spielinterne Währung Gold absolut legal sei. So hätte ein "Gold-Run" keine negative Auswirkung auf etwaige Accounts.