Wie das IT-Magazin Golem berichtet, haben die Praktiken Ubisofts im Umgang mit Vertragsänderungen bei Die Siedler Online die Verbraucherzentrale auf den Plan gerufen.
Dass sich Verbraucherschützer mittlerweile des Öfteren in die Vertragsangelegenheiten zwischen Spielefirmen und Gamern einschalten, ist unlängst bekannt, nicht nur weil Valve diesbezüglich für Schlagzeilen sorgte. Nun aber erregt auch Ubisofts erfolgreiches Free-2-Play-Browserspiel Die Siedler Online das Aufsehen des Bundesverbands. Den Anlass bieten neuerliche Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zwischen Ubisoft und den Kunden abgeschlossen werden. Hier hatte das Unternehmen inhaltliche Änderungen vorgenommen und von der Zustimmung des Nutzers abhängig gemacht, ob der Kunde weiterhin Zugriff auf seinen Account beziehungsweise sein virtuelles Dorf erhält. Damit riegelt Ubisoft insbesondere auch den Zugang zu den mit Echtgeld finanzierten Ingame-Extras ab.
Die Folge für Ubisoft stellt eine Unterlassungserklärung dar, welche am 4. April 2013 ausgestellt wurde. Bis zum 11. April 2013 gibt man dem Unternehmen Zeit, die verwendete Praktik zu überdenken und die Zustimmung anderweitig zu erfragen. Laut Golem kritisiert die Verbraucherzentrale nicht den inhaltlichen Rahmen, sondern lediglich die Tatsache, dass der Nutzer wie beschrieben vor vollendete Tatsachen gestellt wird. Änderungen seien demnach zwar zulässig, allerdings nur unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens. Einen treffenden Vergleich liefert die Verbraucherzentrale laut dem Magazin am Beispiel von Mietwohnungen.
Es sei "unzulässig, wenn sich der Vermieter von Wohnraum vor die Eingangstüren seiner Mieter stellt und fordert, dass diese sofort alle Wände in Schwarz streichen sollen. Nur den Mietern, die sich den neuen Bedingungen unterwerfen, wird Einlass zu ihren Wohnungen gewährt. Alle anderen verlieren das in der Wohnung sich befindende Hab und Gut und sind fortan wohnungslos."