Wie die Kanzlei PKL verrät, reichte der Dragon's-Prophet-Publisher Infernum bereits Mitte letzten Monats einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Charlottenburg ein. Aber wie geht es nun mit dem Team und den involvierten Spielen weiter? Wir klären euch auf.
Infernum, der Publisher hinter MMOGs wie Dragon's Prophet, Brick Force und Hazard Ops scheint momentan finanziell in einer eher problematischen Situation zu stecken. Zumindest lässt das der kürzlich veröffentlichte Kurzbericht der Kanzlei PKL vermuten, in dem von einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Publishers am 18. September 2014 beim Amtsgericht Charlottenburg die Rede ist. Laut den Unterlagen, die wir euch im Original hier verlinkt haben, wird Tobias Gerlinger – der eigentliche CFO des Unternehmens – bereits nicht mehr als Vorstandsmitglied aufgeführt, sodass die Vermutung nahe liegt, dass dieser die Firma bereits verlassen hat. Ob weitere Köpfe aus den Reihen des Publisher-Teams rollen, ist allerdings noch nicht bekannt.
Aber wie geht es nun mit den Spielen aus dem Hause Infernum weiter? Auch das steht weitestgehend noch in den Sternen. Fakt ist allerdings, dass das Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung voraussichtlich am 01. Dezember diesen Jahres eröffnet werden soll und in diesem Rahmen der Firmenbetrieb uneingeschränkt weiterläuft. Wir halten euch über alle Neuerungen auf jeden Fall auf dem Laufenden.
Anders als im Falle einer regulären Insolvenz räumt die Insolvenzordnung Unternehmen mit einem Insolvenzplanverfahren die Option ein, das Unternehmen in relativer Eigenverantwortung zu sanieren. Ziel ist es, den Betrieb als solches aufrechtzuerhalten und eine Liquidation zu vermeiden. Allerdings muss sich das Unternehmen hierzu natürlich seinen Herausforderungen stellen und die Gründe, die zur Eröffnung des Insolvenzplanverfahrens geführt haben, erkennen und beseitigen. Voraussetzung ist vor allem auch, mit den betroffenen Gläubigern darüber zu entscheiden, wie weiter mit ihren Forderungen verfahren wird. Da sich Infernum dieser Aufgabe in Eigenverwaltung stellt, hat das Unternehmen mitunter auch weitere Spielräume bei diesen Entscheidungen beziehungsweise der Sanierung. Dies wird von einem Sachverwalter überwacht.