Überraschend ist es nicht, trotzdem ging es nun schneller, als erwartet. Die BPjM hat bei dem Zombie-Titel Dying Light jetzt eine Blitzindizierung durchgeführt. Damit darf das Spiel in Deutschland nicht mehr öffentlich beworben oder verkauft werden.
Es war bereits zu erahnen, nun ist es Gewissheit. Nachdem Techlands Zombie-Shooter Dying Light in Deutschland seitens der USK bereits keine Alterseinstufung verpasst bekommen hatte, folgt jetzt eine Blitzindizierung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Hierzulande hatte es Dying Light von Beginn an schwer, offen verkauft worden ist der Titel hierzulande in weiser Voraussicht gar nicht erst. Während die Retail-Version in Deutschland eigentlich Ende des Monats hätte veröffentlicht werden sollen, wurde der Titel nun einer Blitzindizierung unterzogen. Damit steht Dying Light auf der sogenannten "Liste A". Hier stehen alle indizierten Spiele drauf, die keine Beschlagnahmung zu befürchten haben. Titel, die zur Beschlagnahmung ausgeschrieben sind, stehen hingegen auf der "Liste B".
Eine Blitzindizierung, wie es nun bei Dying Light der Fall ist, wird nur in Ausnahmefällen vorgenommen. Da der Titel bereits weit verbreitet ist und über einen hohen Bekanntheitsgrad verfügt, hat man sich zu diesem Schritt entschlossen. Schließlich würde eine spätere Indizierung nur noch wenig Sinn machen. Nun verfügt die BPjM über genügend Zeit den Titel und enthaltene Inhalte genauestens zu überprüfen, um eine endgültige Indizierung zu rechtfertigen.
Videospiele, die indiziert worden sind, dürfen öffentlich nicht mehr beworben oder verkauft werden. Händler dürfen also Dying Light beispielsweise nicht mehr in ihren Regalen ausstellen. Dadurch ist auch der digitale Vertriebsweg mehr oder weniger unmöglich. Zurückgreifen können Spieler nun nur noch auf die PEGI-Version aus dem Ausland. Allerdings wird auch dieser Weg jetzt erschwert.