Christian Solmecke und sein Kollege Chan-jo Jun, IT-Anwalt, haben gemeinsam eine Strafanzeige gegen Mark Zuckerberg gestellt, dem Gründer der Social Media-Plattform Facebook.
Der Gründer von Facebook, der etablierte Social Media-Plattform, wird nun wegen mangelnden Schritten gegen rechte Gewaltaufrufe, Darstellungen von Gewalt und Hetzseiten verklagt. Offenbar erhält man nur öfter den Hinweis, dass der gemeldete Beitrag nicht gegen die Gemeinschaftsrichtlinien verstoße. Doch ein Verstoß gegen das geltend deutsche Recht liegt hier laut Medienanwalt Christian Solmecke klar vor.
Insgesamt hat er mit seinem Kollegen Chan-jo Jun über 300 Fälle auf dem Tisch, die gegen das deutsche Recht verstoßen, aber wo die Gemeinschaftsrichtlinien von Facebook nicht greifen. Im Mittelpunkt der Strafanzeige darf sich kein Geringerer als Mark Zuckerberg sehen. Sie hatten bei den Geschäftsführern der Facebook Germany GmbH keinen Erfolg, da die Staatsanwaltschaft der Ansicht war, dass die Finanzierung eines solchen Portals keine Beihilfe zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten darstelle.
Facebook versprach allerdings, dass man deutsches Recht bei Facebook durchsetze. Dieses Versprechen machten sie der Bundesregierung als Reaktion auf die zunehmenden Hetzkommentare in Bezug auf die anhaltende Flüchtlingskrise. Dies liegt den Betroffenen bereits seit graumer Zeit vor, aber bisher habe sich allerdings nur wenig bei Facebook getan und deswegen gehen Solmecke und Chan-jo jetzt gegen den Hauptverantwortlichen des Unternehmens vor. Sie beantragten neben der Strafanzeige gegen Zuckerberg auch ein Bußgeld, um insgesamt enorm Druck auf die Plattform auszuüben und sie schließlich zum Handeln zu bewegen.