Artikel

Facebook: Verbraucherschützer klagen gegen „Gefällt mir“

Der „Gefällt mir“-Button von Facebook ist den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Wenn er automatisch auf einer Seite geladen wird, bekäme Facebook auch so schon Details über das Surfverhalten des Nutzers. Deshalb mahnte die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westphalen nun insgesamt sechs Unternehmen ab.

Es reicht schon, wenn man den „Gefällt mir“-Button sieht, man muss ihn noch nicht einmal anklicken: Facebook bekommt auch so schon genaue Infos darüber, auf welchen Seiten gesurft wurde und welche Links durchgeklickt wurden. Das sei datenschutzrechtlich nicht vereinbar. Doch da gegen Facebook sowieso in verschiedenen Verfahren geklagt wird, mahnt die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westphalen nun auch die Unternehmen ab, die den Like-Button nutzen.

Der Tickethändler Eventim und das Hotelportal HRS hätten bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, heißt es. Mit dem Textilverkäufer KiK und dem Nivea-Hersteller Beiersdorf verhandle man derzeit noch über eine außergerichtliche Einigung. Abgemahnt wurden auch Peek & Cloppenburg und Payback.

Passende News:
Facebook muss sich für Jahresrückblick entschuldigen

„Wer im Netz nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, geht nicht davon aus, dass diese Aktivitäten sofort auch von Facebook mitgelesen werden“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand in der Verbraucherzentrale NRW. „Es geht hier um eine Funktion, die von Millionen Unternehmen weltweit zum Nutzen der Kunden eingesetzt wird“, so eine Sprecherin des Payback-Unternehmens.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"