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Google: GEMA gewinnt Rechtstreit gegen YouTube

Die berühmte Sperrtafel, die die Rechteverwertungsgesellschaft GEMA an den Pranger stellt, wird auf YouTube schon bald Geschichte sein: Das Landgericht München erklärte eine Unterlassungsklage für rechtskräftig, die es der Videoplattform in Zukunft verbietet, eine entsprechende Anzeige zu schalten.

Wer kennt sie nicht, die gute alte Sperrtafel auf YouTube: Versucht ihr auf der Videoplattform von Google ein Video zu schauen, für das diese die entsprechende Lizenz nicht besitzt, wird euch in Deutschland lediglich angezeigt, dass die GEMA angeblich die Rechte dafür nicht eingeräumt hat. Jedoch entspricht dies nicht ganz der Wahrheit, mit der Sperrung des jeweiligen Videos hat die GEMA nämlich nicht wirklich viel zu tun – dafür ist nämlich allein YouTube verantwortlich.

Klar, dass dies von der Rechteverwertungsgesellschaft nicht sonderlich positiv aufgenommen wird, immerhin wird diese von Internetnutzern nicht selten öffentlich dafür beschuldigt. Um ihren Ruf nun wiederherstellen zu können, verklagte die GEMA YouTube, beziehungsweise dessen Besitzer Google, auf Unterlassen der Einblendung dieser Sperrtafel. Das Landgericht München stimmte dieser Klage nach langjährigem Streit zu, bereits im Januar letzten Jahres wurde die Klage eingereicht.

Wie eine Sprecherin des Landgerichts bestätigte, drohe YouTube pro Einzelfall ein Ordnungsgeld von stolzen 250.000 US-Dollar. In der Vergangenheit forderte die GEMA mehrfach eine Änderung der YouTube-Sperrhinweise, bislang wollte das Portal jedoch freiwillig nichts unternehmen, weshalb der Rechtsweg gewählt werden musste.

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