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Internet: Transparenzverordnung verpflichtet Provider zur vertraglichen Geschwindigkeit

Die Transparenzverordnung könnte dafür sorgen, dass Internet-Provider nur noch mit den realen Geschwindigkeiten werben dürfen. In Zukunft müssen die Anbieter ihre Kunden darüber informieren, wie schnell der jeweilige Internetanschluss tatsächlich ist. Die Bundesregierung reagiert damit auf die Beschwerden an die Bundesnetzagentur.

Mit der kommenden Transparenzverordnung wird es Internet-Anbietern nur schwer möglich sein, mit Geschwindigkeiten „bis zu“ zu werben. Die Bundesregierung hat nun ein Schreiben abgesegnet, in dem die Provider dazu verpflichtet werden, die tatsächliche Geschwindigkeit der individuellen Anschlüsse anzugeben und den Unterschied zum im Vertrag festgelegten Schnelligkeit zu kennzeichnen.

Die Bundesnetzagentur rät derweil jetzt schon dazu, die Internetgeschwindigkeit mit dem eigenen PC, Smartphone oder Tablet zu messen und etwaige Differenzen zur vertraglichen Regelung zu untersuchen. Sie ist der Antreiber der Transparenzverordnung, da bei ihr jahrelang eine Vielzahl an Beschwerden eingetroffen ist, die eigene Internetleitung sei nicht so schnell wie der Anbieter sie beworben hatte.

Mehr Transparenz für deutsche Internet-Provider

„Mit der neuen Verordnung geben wir Verbrauchern wichtige Informationen von ihren Anbietern an die Hand, z. B. über die einzelnen Vertragsbedingungen und Laufzeiten, die Einhaltung zugesagter Qualitätsparameter oder über Kostenkontrolle“, so Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel.

Inkrafttreten wird die Transparenzverordnung, nachdem der Bundestag über sie erfolgreich abgestimmt hat. Danach wird es eine Umsetzungsfrist für die Betreiber-Unternehmen geben. Sollte das Schreiben verabschiedet werden, müssen auf der Rechnung auch über die Kündigungsfrist, die verbleibende Vertragslaufzeit aufgeklärt sowie bei einem Mobilvertrag auf mögliche Kosten bei Ausnutzung des Datenvolumens hingewiesen werden.

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