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Internet: Vorratsdatenspeicherung gestoppt – verstößt gegen EU-Recht

Die Vorratsdatenspeicherung wird von der Bundesnetzagentur nicht mehr durchgesetzt. Damit reagiert die Behörde auf ein wegweisendes Gerichtsurteil, nach dem die VDS nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Einige Internet-Provider sammeln seit heute keine Daten mehr.

In der letzten Woche urteilte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht mit den Gesetzen der Europäischen Union vereinbar sei. Nun reagierte die Bundesnetzagentur und kündigte an, die Pflicht für Internet-Provider ab sofort auszusetzen.

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Internet-Prodiver stellen Vorratsdatenspeicherung ab heute ein

Daraufhin gaben Internet-Anbieter wie die Deutsche Telekom, O2 oder 1&1 bekannt, dass sie ab heute nicht mehr nach den Vorgaben der Vorratsdatenspeicherung die Daten der Kunden sammeln.

Ursprünglich hatte der Provider SpaceNet aus München im Jahr 2015 geklagt. Die Speicherpflicht in Deutschland gilt nach dem Gesetzesbeschluss im Oktober 2015 seit dem Dezember 2015. Es gab eine Frist bis zum 01. Juli 2017, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

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Geschichte der Vorratsdatenspeicherung ist turbulent

Die Vorratsdatenspeicherung hat in der EU und Deutschland eine turbulente Vorgeschichte. So wurde die Regelung in einer ersten Ausführung im Jahr 2006 für alle Mitgliedsstaaten vorgeschrieben, in Deutschland wurde sie 2008 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2010, die VDS sei verfassungswidrig – alle bis dahin gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Im Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof ähnlich und erklärte, das Gesetz sei nicht mit den Grundrechten vereinbar.

Da die Entscheidung vom Oberlandesgericht in NRW nicht anfechtbar ist, wird nun eine Reaktion aus der Bundespolitik erwartet.

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