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LetsHugo im Kreuzfeuer: Sind seine Reaction-Videos legal?

LetsHugo bespielt auf YouTube mehrere Kanäle regelmäßig mit Videos. Darunter ist auch ein Kanal, auf dem er Reactions aus seinen Streams hochlädt.

Dafür wurde er nun von AlphaKevin und KuchenTV kritisiert. Was genau an seinen Reactions auszusetzen ist und ob die überhaupt legal sind, behandeln wir in diesem Beitrag.

LetsHugo: Kritik an Reactions

LetsHugo lädt auf seinem Kanal LetsHugo React Stream-Ausschnitte hoch, in denen er auf die Videos anderer Creator reagiert. Das machen auf Twitch mittlerweile viele.

Jetzt steht der 20-Jährige allerdings genau dafür in der Kritik. KuchenTV und AlphaKevin nehmen seine Reactions auseinander und haben einiges auszusetzen.

Diese Gaming-Tech verwenden Streamer zum Zocken:

Die beiden merken vor allem an, dass Hugo die Originalvideos aus seinen Reactions nie verlinkt. Auf diesen Punkt ist der Luxemburger mittlerweile eingegangen, sieht seinen Fehler ein und hat sich gebessert.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die geringe Menge an eigenem Input, die Hugo beisteuert.

„Hier geht eine Reaction zum Beispiel nur 30 Sekunden länger als das Original, bei einem anderen Video nur eine Minute und bei einem dritten Beispiel nur 40 Sekunden.“

Diese Kritik kann Hugo weniger verstehen, weist darauf hin, dass man zu den Videos meist wenig sagen kann und findet die Argumentation generell eher schwach.

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Stellt sich nur die Frage, ob ein quasi Reupload ohne Quellenangabe oder eigenem Input in diesem Umfang überhaupt legal ist.

Reactions: Legal oder illegal, das ist hier die Frage!

Wir haben bereits ausführlich darüber berichtet, ob Reactions generell illegal sind. Wenn euch das Thema genauer interessiert, könnt ihr euch den Beitrag hier anschauen.

Am Beispiel von Hugos Reactions lässt sich eine Sache eindeutig festhalten: Die Originalvideos nicht zu verlinken verstößt gegen das Urheberrecht. Hier muss Hugo nachbessern, ob er will oder nicht.

Der wenige Input zu den Videos würde sicherlich einer Einzelfallentscheidung unterliegen. Rechtlich gesehen ist das für nicht-Juristen schwer einzuordnen.

Was sich aber mit Sicherheit sagen lässt, ist, dass das Video ohne eigenen Input wenig Mehrwert bietet und einen Eindruck von Klick-Hascherei vermittelt. Das ist für die Zuschauer*innen schade und dem Ersteller gegenüber wenig wertschätzend.

Es ist keine Schande zu einem Video einmal weniger sagen zu können, weil man nicht im Thema ist oder einen das Video nicht mitnimmt. Ob davon eine Reaction auf dem eigenen YouTube-Kanal hochgeladen werden muss, ist dann allerdings fraglich.

Maike Apelt

Praktikantin, die keine Lust hat nur Kaffee zu kochen und deshalb lieber Artikel schreibt. Wenn ich eine Superkraft hätte, würde ich Einhörner in alle Star Wars-Filme einbauen.
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