MontanBlack bringt seinen eigenen Energy Drink raus. Der Verkaufsstart steht noch bevor, allerdings sind einige Fans schon vorab an eines der Exemplare gekommen.
Statt diese aber zu probieren, werden einzelne Dosen auf eBay versteigert. Eine der Anzeigen bekam ein Gebot über knapp 100.000 Euro. Muss der Bieter nun zahlen?
MontanaBlack: Gönrgy geht auf eBay durch die Decke
Wer vor Verkaufsstart an eine Dose von MontanaBlacks Energy Drink kommen will, muss mehr oder weniger tief in die Tasche greifen. Auf eBay schießen die Angebote für einzelne Dosen wie Pilze aus dem Boden.
Auf eines der Angebote wird Monte selbst im Stream aufmerksam. Mit 50 Euro startete der Verkäufer die Bieterschlacht. Kurz darauf stand die Dose bereits bei knapp 100.000 Euro.
Auch weiterhin werden einzelne Dosen für horrende Preise angeboten. Einige wollen dem ursprünglichen Angebot wohl nacheifern und stellen ihre Dose für teils vierstellige Beträge online.
Das erste Angebot ist mittlerweile nicht mehr verfügbar.
Klare Ansage: „Ich hoffe du musst bezahlen, Digga“
Im Stream hat sich Monte das Inserat live angeschaut. Das Startgebot lag bei extrem überteuerten 50 Euro für eine Dose. Noch im Stream schoss der Preis durch viele Gebote auf 40.000 und später auf knapp 100.000 Euro.
Monte hat in seiner Instagram-Story eine klare Ansage an den Bieter gemacht:
„Wer auch immer 40.000 Euro geboten hat, ich hoffe du wirst zur Rechenschaft gezogen und musst bezahlen, Digga, sag ich ehrlich.“
Das ist die verbaute Gaming-Hardware von MontanaBlack:
- Prozessor: AMD CPU Ryzen Threadripper 3970X
- Arbeitsspeicher: 128 GB RAM Corsair Dominator
- Grafikkarte: 2x NVIDIA RTX 2080 Ti
- Festplatte: 3x 2 TB Corsair MP600
- Mainboard: AMD TRX40
Muss der Bieter bezahlen? Das kommt darauf an. Prinzipiell sind abgegebene Gebote verbindlich für den Käufer. Es gibt allerdings klar definierte Ausnahmen:
- Die Beschreibung des Artikels hat sich maßgeblich geändert
- Es wurde versehentlich ein falscher Betrag eingegeben
- Der Verkäufer meldet sich nicht
Der Bieter dürfte sich hierbei auf den zweiten Punkt beziehen und sein Gebot aus diesem Grund zurückziehen. Damit währte der potenzielle Reichtum des Verkäufers nur kurz. Was tatsächlich aus dem Angebot geworden ist, wissen wir nicht.