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Netflix: Ab 2018 EU-weite Nutzung möglich

Ab 2018 müssen sich Streaming-Angebote auch bei Reisen im europäischen Ausland nutzen lassen können. Dies entschied jetzt das Europaparlament und trifft damit Anbieter, wie Netflix oder Sky Go.

Bisher war es ein leidiges Thema: Man besitzt ein Abonnement eines Streamingdienstes, wie Netflix, und möchte auf Reisen dieses Abo weiter nutzen. Das war lange Zeit problemlos möglich, doch Netflix und weitere Anbieter entschlossen sich für den sogenannten Geoblock. Das heißt, dass man den Account nur im Land nutzen kann, wo er erstellt wurde, bzw. für welches Land das Abo bezahlt wurde. Das Europaparlament hat sich jetzt mit dem Thema auseinandergesetzt und verbietet ab Anfang 2018 diese Praktik.

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Freie Nutzung für Europäer

Die neue Verordnung tritt neun Monate nach Verabschiedung in Kraft, was im Gegenzug bedeutet, dass bis etwa März 2018 eine Lösung gefunden werden muss. Anbieter dürfen zwei von zehn Prüfkriterien wählen, um so sicherzustellen, dass kein Erwerb eines Abos aus dem günstigeren Ausland möglich ist. Unter anderem darf dabei auf Post- und IP-Adressen zurückgegriffen werden. Die Regelung hat jedoch keine zeitliche Einschränkung und so muss auch im längeren Rahmen, eine Nutzung im EU-Ausland erlaubt sein.

Der Gesetzestext bezieht sich zwar offiziell nur auf kostenpflichtige Anbieter, doch dürfte sich die Entscheidung auch auf kostenlose Angebote wie Mediatheken von Fernsehsendern auswirken. Denn auch hier wird der Geoblock genutzt und verbietet aufgrund von Lizenzeinschränkungen oftmals keine Nutzung im Ausland.

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Nach EU-Angaben verwenden 49% der Internetnutzer Streamingdienste. Etwa 20% der europäischen Bürger hielten sich mindestens zehn Tage im EU-Ausland auf und wurden durch die bisherige Regelung eingeschränkt.

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