Das Internet verliert ein großes Stück seiner Freiheit. In einem zweiten Anlauf hat eine große Mehrheit der Abgeordneten des EU-Parlaments für die umstrittenen Vorschläge bezüglich Upload-Filter und Leistungsschutzrecht abgestimmt. Welche Folgen das Votum für das Internet hat, klären wir in unserem News-Artikel.
Update: Eine große Mehrheit der Abgeordneten hat nun für die umstrittenen Vorschläge bezüglich Upload-Filter und Leistungsschutzrecht abgestimmt. Insgesamt erhielt der Vorschlag mit 438 zu 226 Stimmen eine breite Mehrheit. Damit sind umfassende Filterpflichten im Internet beschlossene Sache.
Einer der umstrittenen Punkte der Reform besagt, dass Anbieter von Internetplattformen laut Artikel 13 alle Inhalte vor dem Hochladen durch einen Upload-Filter überprüfen müssen. Dies betrifft sämtliche Bilder, Videos und auch Tonaufnahmen. Betroffen sind Video- und Streaming-Webseiten wie YouTube und Co., aber auch alle anderen Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten.
Die Upload-Filter kommen!
Im Falle von YouTube wird schon jetzt ein Video, noch während des Uploadvorgangs, überprüft, ob dies urheberrechtlich geschütze Inhalte enthält. Ist ein Video tatsächlich urheberrechtlich geschützt, so muss dieses entweder gesperrt werden oder aber der Uploader erwirbt eine geeignete Lizenz. Filter, die dazu fehlerfrei in der Lage sind, werden sich kleinere Anbieter aber wohl nicht leisten können. Größere Unternehmen verfügen zum Teil bereits über solche Systeme, doch funktioniert der eingesetzte Algorithmus oft noch längt nicht fehlerfrei, weshalb es immer wieder dazu kommt, dass fälschlicherweise Inhalte aus dem Internet entfernt werden. Der beschlossene Vorschlag des EU-Parlaments sieht jedoch eine Ausnahme für kleine und mittelgroße Unternehmen vor.
Wie der endgültige Text der Urherberrechtsreform letztendlich genau aussehen wird, muss nun hinter verschlossenen Türen verhandelt werden. Es heißt aber, dass die Copyright-Reform noch vor den Europawahlen im Mai 2019 beschlossen werden soll.
Originalmeldung: Am heutigen Mittwoch, den 12. September 2018 zwischen 12:30 und 14:30 Uhr wird das EU-Parlament erneut über den Entwurf zur EU-Urheberrechtsreform abstimmen. Bislang ist völlig offen, wie ein mögliche Lösung rund um die beiden Artikel 11 und 13 zu Leistungsschutzrecht und den sogenannten Upload-Filtern aussehen könnte. Der erste Versuch endete damit, dass das Plenum den Entwurf zur Urheberrechtsform am 5. Juli 2018 ablehnte.
Im zweiten Versuch gibt es nun verschiedene Szenarien, wie ein Ergebnis letztendlich aussehen könnte. Denkbar ist beispielshalber, dass der Entwurf aus dem Juli von der Kommission ohne jegliche Änderungen doch noch angenommen wird. Ebenfalls möglich ist, dass einzelne Änderungsanträge angenommen werden. Um welche es sich dabei genau handeln könnte, ist bisher völlig unklar. Die dritte Variante wäre eine komplette Zurückweisung der Reform durch den Rechtsausschuss. Dies gilt aber als das unwahrscheinlichste Szenario.
Das Ende der Internetkulturen
Eine große Gefahr wäre die neue Reform außerdem für die allgemeinen Internetkulturen und speziell die Meme-Kultur, die vor allem in sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook vorzufinden ist. Schließlich kann ein solches Meme im schlechtesten Fall aus einem urheberrechtlich geschützten Bild, beispielsweise aus einem Film, stammen. Genau so könnten beliebte Gif-Animationen im Internet quasi aussterben. Selbst Zitate oder Vorschauen von Zeitungstexten dürften Nutzer laut des Gesetzesentwurfs nicht mehr auf Plattformen wie Facebook teilen.
Hier stellt sich die Frage, ob ein Algorithmus überhaupt zuverlässig zwischen urheberrechtlich geschützten und nicht geschützten Inhalten unterscheiden kann. Zitate wird ein Algorithmus beispielshalber nicht oder nur teilweise korrekt erkennen können. Genauso wird ein solches System nicht wissen, ob ein bestimmter Screenshots von einer Redaktion oder einer Webseite frei genutzt werden darf.
Das Scheitern von Acta
Im Jahr 2012 ist das Anti-Piraterie-Abkommen namens Acta im Europäischen Parlament gescheitert. Das Abkommen sollte zwar das geistige Eigentum schützen, gefährdete aus Sicht von Kritikern aber den Datenschutz und würde bei Inkrafttreten Reglementierungen ermöglichen und bis hin zu Internetsperren führen.
Anschließend war der Weg frei für Reformen, die das Urheberrecht mit dem Internetzeitalter kompatibel machen sollen. Nun scheinen die Weichen für eine Reform gestellt, die das europäische Urheberrecht und das Internet, wie wir es kennen, grundlegend verändern könnte.