Seit 2018 ist es der USK möglich, Hakenkreuze in Spielen zuzulassen, sofern sie die Sozialadäquanzklausel erfüllen. Jetzt erscheinen sogar „Wolfenstein: Youngblood“ und „Wolfenstein: Cyberpilot“ mit entsprechender Symbolik. Wir erklären, was das bedeutet und was dahintersteckt.
Sozialadäquanzklausel ist ein furchtbar langes Wort, das viele Spieler verwirren dürfte. Wann genau darf ein Spiel jetzt mit Nazi-Symbolik erscheinen? Warum darf ein Wolfenstein: Youngblood Hakenkreuze zeigen, aber ein Post Scriptum nicht? Und was bedeutet die Entscheidung der USK für Spiele im Allgemeinen?
Aktuell ist die Darstellung von Hakenkreuzen in Spielen wieder in aller Munde. Der Grund ist die Entscheidung der USK „Wolfenstein: Youngblood“ und „Wolfenstein: Cyberpilot“ in Deutschland in der internationalen Version eine Freigabe ab 18 Jahren zu erteilen.
Das bedeutet, dass beide Spiele hierzulande erstmals mit Nazi-Symbolik erscheinen dürfen. Bisherige Wolfenstein-Ableger mussten auf eine spezielle deutsche Fassung ausweichen. Hier wurden die Nazis durch das Regime ersetzt, Hakenkreuze ausgetauscht und aus Adolf Hitler wurde ein Antagonist namens Herr Heiler.
Wolfenstein ist die bisher größte und wichtigste Reihe, die eine Freigabe unter Berücksichtigung der Sozialadäquanzklausel erhält. Das nehmen wir uns zum Anlass, die rechtlichen Hintergründe noch einmal genau zu erklären.
In diesem Artikel erfahrt ihr alles darüber, was sich hinter der Sozialadäquanz verbirgt, wie und wann sie angewendet werden kann oder eben nicht und ob wir in Zukunft noch mit weiteren Freigaben rechnen können, zum Beispiel für Wolfenstein: The New Order oder Wolfenstein 2: The New Colossus.
Was ist die Sozialadäquanzklausel?
In Deutschland existiert im Strafgesetzbuch der Paragraph § 86a. Hier ist vermerkt, dass die Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen hierzulande verboten ist. Dazu zählen natürlich auch Hakenkreuze und die gesamte NS-Symbolik.
Unter Absatz 3 ist allerdings die Sozialadäquanzklausel als Ausnahmeregelung zur Kunstfreiheit vermerkt. Sie besagt, dass verbotene Symbole gezeigt werden dürfen, wenn es der Kunst, Wissenschaft oder der Berichterstattung über das Zeitgeschehen dient. Es kommt also immer auf den Kontext an, in dem solche Symbole gezeigt werden.
Warum galt diese Klausel bis 2018 in Spielen nicht?
In Filmen wird diese Klausel schon lange entsprechend der Kunstfreiheit angewendet. Spielen blieb das bis zur USK-Entscheidung 2018 aber verwehrt. Das lag an einem Urteil von 1998 zu „Wolfenstein 3D“, nach dem die Darstellung von verfassungsfeindlichen Symbolen in Spielen lange grundsätzlich verboten war.
Ursprünglich ging man davon aus, dass es ein Gegenurteil braucht, um das Wolfenstein-Urteil aufzuheben. Allerdings hat sich mittlerweile die Auffassung durchgesetzt, dass das Urteil von damals fehlerhaft ist, weil die Sozialadäquanzklausel überhaupt nicht berücksichtigt wurde. Deshalb hat sich die USK 2018 entschieden entgegen des Urteils einzelne Spiele auf Sozialadäquanz zu prüfen und gegebenenfalls eine Freigabe zu erteilen.