Während früher Spiele überhaupt keine Chance auf eine Freigabe mit Nazisymbolik hatten, ist es jetzt also in Einzelfällen möglich. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass nicht jedes Spiel ab jetzt pauschal eine Freigabe erhält.
Through the Darkest of Times und Attentat 1942: Hier greift die Sozialadäquanz
„Through the Darkest of Times“ hat als erstes Spiel mit Hakenkreuzen zur gamescom 2018 eine USK-Freigabe für seine Demo erhalten. „Attentat 1942“ ist wiederum als erstes Spiel mit Nazi-Symbolik in Deutschland von der USK zum Release freigegeben worden.
Beide haben eine Altersfreigabe ab 12 Jahren, was zeigt, dass Nazi-Symbolik nicht immer zwangsläufig mit einer Freigabe ab 18 Jahren verknüpft ist. In „Through the Darkest of Times“ leiten wir eine Widerstandsgruppe im Dritten Reich, während wir in „Attentat 1942“ die Besetzung der Tschechoslowakei durch die Nationalsozialisten nacherleben.
Die Sozialadäquanzklausel wurde hier angewendet, weil beide Spiele einerseits über das Zeitgeschehen berichten und andererseits zu keiner Zeit das Nazi-Regime verherrlichen. Der Spieler stellt sich klar gegen die Nazis. Dadurch werden die Symbole in einen entsprechenden Kontext gerückt, den wiederum auch 12-Jährige schon nachvollziehen und einordnen können.
Bei Wolfenstein ist es genauso. Weil die Spieler sich hier gegen das Nazi-Regime stellen, fällt es auch unter die Sozialadäquanzklausel.
Post Scriptum: Hier gab es keine Freigabe
Der Multiplayer-Weltkriegs-Shooter „Post Scriptum“ hat hingegen keine Freigabe von der USK erhalten. Eine offizielle Begründung dafür gibt es nicht, weil die USK keine Angabe zu Verfahren machen darf, deren Ergebnis nicht bereits auf der Webseite gelistet ist.
Allerdings ist schwer davon auszugehen, dass die Sozialadäquanzklausel hier nicht erfüllt wurde. Das liegt vermutlich am fehlenden, klaren Kontext einer Geschichte in der sich der Spieler bewusst gegen das Nazi-Regime stellt. In Multiplayer-Matches können Spieler nämlich beide Seiten einnehmen, auch die von Wehrmacht und Waffen-SS. Das macht das Feindbild nicht so eindeutig wie in den oben genannten Fällen.
Auch wenn das NS-Regime hier natürlich nicht verherrlicht wird, sondern einfach nur eine historische Schlacht nachgestellt wird, kann man die Sozialadäquanzklausel deshalb nicht anwenden. Es fehlt die sonst bei historischen Darstellungen gegebene Einordnung des Geschehens.
Abgesehen davon soll die Regelung weiterhin verhindern, dass eine Gewöhnung an die verfassungsfeindlichen Symbole stattfindet. Als einfache Deko-Objekte (zum Beispiel auf Uniformen) sind sie also auch nicht zugelassen.