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Netzkultur: Urteil erklärt Streaming über Kinox.to und Co. für rechtswidrig

Der europäische Gerichtshof hat in einem überraschenden Urteil entschieden, dass die Grauzone des Streamens auf illegalen Seiten nun ebenso wie das Downloaden von Filmen und Serien rechtswidrig ist.

Zahlreiche Serien-Junkies oder Film-Fans nutzen Internetseiten wie Kinox.to und ähnliche Ableger, um ihren Abend zu füllen. Schon lange ist klar, dass das Downloaden der Filme rechtswidrig ist. Dass aber laut dem aktuellen Beschluss des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2017 auch das Streamen nicht rechtens ist, überraschte viele. 

Dennoch sei es so, dass das rechtswidrige Streamen von Filmen und Serien eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Dieses Urteil bezieht sich nur auf die Nutzer, nicht auf die Anbieter dieser Streams. Im bekannten Blog des Medienanwalts Christian Solmecke, steht folgendes Zitat zu diesem Fall:

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Youtube-Kanal von Christian Solmecke und seinen Partnern regelmäßig über verschiedene Urteile informieren. Vor wenigen Stunden ging auch zu diesem Fall ein Video online.

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