Nintendo verstößt mit seinem eShop gegen EU-Recht und muss sich nun gegenüber dem Norwegischen Verbraucherschutzrat erklären. Anders als bei Steam, Uplay und Co. ist es Verbrauchern auf der Spieleplattform nicht erlaubt, eine Vorbestellung zu stornieren.
Der Norwegische Verbraucherschutzrat hat den japanischen Hersteller von Videospielen und Spielkonsolen innerhalb eines offiziellen Briefes förmlich darauf hingewiesen, einen Verstoß gegen die EU-Verbraucherrechterichtlinie zu erklären.
eShop verstößt gegen EU-Recht
Dabei geht es um Nintendos Online-Shop, bei dem es sich um die einzige Spieleplattform handelt, die es dem Verbraucher nicht erlaubt, eine Vorbestellung zu stornieren, was illegal ist.
Die norwegische Spiele-Webseite PressFire.no hat eine Kopie des Briefes erhalten, der vom norwegischen Verbraucherrat an Nintendo geschickt wurde, um das Unternehmen über einen Verstoß gegen die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte im Hinblick auf die Vorbestellungspolitik zu informieren.
Im Gegensatz zu Steam, wo nur ein Knopf gedrückt werden muss, um eine Vorbestellung abzubrechen, gibt es auf Nintendos Plattform keine Option dafür. Dies verstößt gegen EU-Recht. Andere Spieleplattformen wie Origin, der PlayStation Store, Uplay sowie der Xbox Store verfügen hingegen über eine entsprechende Option.
Der Rat möchte nun, dass Nintendo erklärt, warum keine solche Möglichkeit angeboten wird:
"Sie müssen die Regeln befolgen und klar aufzeigen, wie der Verbraucher vorgehen kann, wenn dieser eine Vorbestellung stornieren möchte. Unabhängig von Nintendos Richtlinien für Vorbestellungen oder Rückerstattungen gilt das Widerrufsrecht immer, bevor das Spiel veröffentlicht wird."