Ein weiterer Schlag gegen Software-Piraterie: Ein japanisches Gericht hat ein Verkaufsstopp von illegalen Flash-Cartridges erwirkt, mit denen sich Raubkopien auf dem Nintendo 3DS spielen ließen.
Gute Nachrichten für Nintendo, denn ein japanisches Gericht hat nun den Verkauf der R4 Cartridges, mit denen Raubkopien auf dem Nintendo DS lauffähig gemacht wurde, für illegal erklärt und untersagt. Mit dem Verkauf dieser speziellen Flashcards haben sich die in Tokio ansäßigen Firmen Seafort Japan, Mediaforce, und Magical Company wegen eines Verstoßes der Gesetze gegen untlauteren Wettbewerb strafbar gemacht. Dem Konsolenhersteller, Entwickler und Publisher sowie 49 anderen Publishern wie Konami, Capcom, Namco Bandai und Square Enix stehen nun Schadensersatzansprüche in Höhe von ca. 740.000 Euro zu, meldete Nintendo of Japan.
Nach mehreren vergeblichen Versuchen, die R4 Cartridges vom Markt zu drängen, urteilte ein japanisches Gericht im November 2012, dass der Verkauf gegen geltende Gesetze verstößt und dementsprechend illegal ist. Zwar brauchte man zur Nutzung der Raubkopien einen funktionstüchtigen Nintendo DS, jedoch verursachten die Defizite bei den Software-Verkäufen einen finanziellen Schaden bei Nintendo und anderen Publishern, der nun ausgeglichen werden soll. Der Nintendo 3DS konnte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in ähnlicher Weise gehackt werden, vergleichbare Flashcarts sind somit nicht für den Handheld erhältlich.