Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalens hat Sony abgemahnt. Grund dafür seien kundenfeindliche Klauseln im Nutzungsvertrag des PlayStation Networks. Der Verein droht bei mangelnder Kooperation mit einer Klage.
Die nordrhein-westfälische Verbraucherzentrale hat Sony abgemahnt. Eine Vielzahl an Vertragsklauseln des PlayStation Networks sei nicht mit dem geltenden Gesetz vereinbar und daher unwirksam.
Der Verein erklärte auf seiner Website, dass er das PSN deshalb als kundenfeindlich betrachtet. Das Unternehmen sei bereits vorab kontaktiert worden.
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Als kundenfeindlich bezeichnet die Verbraucherzentrale NRW vor allem die Regelung, dass euer PSN-Guthaben nach 24 Monaten verfällt:
Aufgeladene Euros nämlich müssen laut AGB innerhalb von 24 Monaten verbraucht werden. Andernfalls dürfen sie von Sony einkassiert werden. Eine Regelung, die sich übrigens auch bei anderen Playern der Branche findet.
Außerdem legte man Beschwerde gegen eine Klausel ein, die besagt, dass Eltern pauschal alle Kosten tragen müssen, die durch Käufe ihrer minderjährigen Kinder entstehen.
Klage gegen Sony möglich
Zudem werde das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausreichend dargestellt und wichtige Hinweise somit nicht direkt ersichtlich. So müssten Kunden ausdrücklich zustimmen, dass sie ihr Widerrufsrecht verlieren, wenn sie den Download starten. Dies ist im PSN derzeit nicht der Fall.
Die Verbraucherzentrale NRW erhofft sich von der Abmahnung eine Nachbesserung der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Zuwiderhandlung droht der Verein mit Klage.
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