Sony ändert nun kurz vor Launch der PlayStation 4 die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das PlayStation Network und alle darunter befindlichen Inhalte und Accounts. Ab November 2013 ist es so nicht mehr erlaubt, Spiele zu verkaufen. Es sei denn, man hat zuvor eine gesonderte Erlaubnis erhalten.
Die PlayStation 4 erscheint in den USA bereits an diesem Freitag, dem 15. November 2013. Sony bereitet sich auf den Launch der neuen Konsole mit allen Kräften und PR-Kampagnen vor. Das Unternehmen änderte zwischen all den Trubel um die Konsole der nächsten Generation aber auch die eigenen AGB.
In Absatz 7.1 heißt es ab sofort:
„Sie dürfen weder Disc-basierte Software noch Software-Downloads weiterverkaufen, insofern dies nicht ausdrücklich von uns autorisiert wurde. Ist der Herausgeber ein Drittanbieter, so wird zusätzlich von diesem Drittanbieter eine Erlaubnis benötigt.“
Die Zeilen sprechen für sich. Warum Sony diese Klausel in die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einführte, ist bisher noch unklar. Der PlayStation-Hersteller äußerte sich bisher noch nicht direkt zu diesem Thema. Unter die gemeinte Software fallen Spiele für die PlayStation 3 genauso wie auch für die PlayStation 4 und PlayStation Vita.
Sony machte sich in einem Video zur E3 2013 noch über den damalig angekündigten Kopierschutz der Xbox One lustig und zeigte den Spielern, wie man PlayStation-4-Spiele verleiht. Unter den gleichen Bedingungen hatten sich die Spieler bis dato auch auf den Verkauf der eigenen Software eingestellt.
Mit der Änderung der AGB tritt für PlayStation-Besitzer noch eine weitere Bedingung in Kraft: Sony darf uneingeschränkt persönliche Daten innerhalb des PlayStation Networks sammeln und diese auch weitergeben. Man hat damit zu rechnen, dass Sony die 7.1-Regelung nur als offenes Verbot handelt und sich somit gegen mögliche Ausbeuter des Gebrauchtspielmarkts absichert, schließlich sagt Shuhei Yoshida von Sony, dass die Kunden keine bösen Überraschungen zu erwarten haben.