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Pokémon Go: Deutscher Verbraucherschutz mahnt Niantic ab

Pokémon Go halte sich nicht an das deutsche Recht, sagt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Deutschland und mahnt Niantic ab. Sollten die Klauseln in den Nutzungsbedingungen sowie die der Datenschutz nicht angepasst werden, droht dem Entwickler der Nintendo-App eine Klage.

Schon zum Release von Pokémon Go warnte der Verbraucherschutz vor dem Nutzen der App. Das Mobile Game würde die Standortdaten an den Entwickler weitergeben, der diese zudem speichern und auswerten könnte. Außerdem sei das anonyme Spielen ohne Account nicht möglich.

Was für die Spieler von Pokémon Go ganz danach klingt wie die genaue Funktionsweise des Spiels, die auf die Standortdaten des Smartphones über GPS und die Erstellung eines eigenen Profils über Google oder den Pokémon Trainer Club basiert, stellt für den Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Bruch mit den Gesetzen in Deutschland dar.

Datenschutz und AGB von Pokémon Go würden gegen deutsches Recht verstoßen

„Das Spielekonzept setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer personenbezogene Daten preisgeben, die nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Teil gegen deutsche Verbraucherrechts- und Datenschutzstandards verstoßen. Der vzbv hat nun insgesamt 15 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, droht ein Klageverfahren“, heißt es offiziell.

Konkret geht es darum, dass Niantic die Spieler unter anderem dazu zwingen, einen eigenen Account anzulegen, der mit den GPS-Daten verknüpft wird, die zudem an das Unternehmen weitergegeben werden müssen. Außerdem könne Niantic jederzeit die vertraglichen Details der Nutzungsbedingungen ändern und den Service ganz oder teilweise einstellen. Die Daten könnten darüber hinaus an Dritte verkauft werden.

Verbraucherschutz setzt Niantic eine Frist, danach folgt die Klage

Wenn Niantic bis zum 09. August 2016 nicht auf das Schreiben der Verbraucherzentralen reagiert, wird es voraussichtlich zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommen. Weigert sich der Entwickler, die AGB nach deutschem Recht anzupassen – sofern entschieden wird, dass sie tatsächlich gegen die Gesetze verstößt –, droht Pokémon Go in Deutschland das Aus. Nintendo und die Pokémon Company sind hierbei übrigens nicht involviert, da sie für Niantic nur als Lizenzgeber und nicht als Betreiber dienen.

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