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Pokémon Go: Niantic beugt sich deutschem Recht

Niantic Labs ändert die Datenschutz-Richtlinien von Pokémon Go. Nach einer Beschwerde der Verbraucherzentrale unterschrieb der Entwickler eine Unterlassungserklärung. Das deutsche Recht soll in der App für iOS und Android bis Ende dieses Jahres durchgesetzt sein.

Ab sofort will sich Niantic nicht mehr auf 15 Klauseln berufen, die unter anderem den Datenschutz und die Mikrotransaktionen in Pokémon Go betreffen. Die Abmahnung des Verbraucherschutzes war erfolgreich und führt nun dazu, dass deutsches Recht in der App gilt.

Konkret heißt das, dass Niantic den Nutzervertrag nicht mehr einseitig aufkündigen kann. Das passierte unter anderem, als Handys mit Root oder Jailbreak kein Pokémon Go mehr spielen konnten. Mitunter muss der Entwickler diese Regelung in Deutschland wieder zurückziehen.

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Niantic passt Pokémon Go für Deutschland an

Das bezieht auch investiertes Geld in Pokémon Go mit ein. Niantic muss Mikrotransaktionen zurückerstatten, sofern die gekauften Items nicht eingesetzt worden sind. Das wurde von dem Videospiel-Unternehmen bislang strikt abgelehnt und wird wohl auch zu einem Vorteil, den es nur in Deutschland geben wird.

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Besonders im Fokus der Verbraucherzentrale: die Weitergabe von Nutzerdaten. Bislang leitete Niantic personenbezogene Daten weiter, ohne dass wir als Nutzer etwas dagegen tun konnten. Das verstößt gegen das deutsche Datenschutzrecht – die Klausel wird wie 14 andere komplett gestrichen.

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