Update: Eine Sprecherin von Saturn hat uns auf Anfrage die folgende Stellungnahme zukommen lassen:
„Die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Sachsen liegt uns vor. Wir prüfen und bewerten diese derzeit intern und entscheiden dann über mögliche weitere Schritte.“
Wir werden dieses Thema natürlich im Blick behalten und berichten, sollte es dazu Neuigkeiten geben.
Originalmeldung: Ein riesiges Durcheinander, das bereits ab September 2020 rund um die Bestellung sowie Lieferung der PS5 gestartet war. Tausende Besteller der neuen Sony-Konsole warten bis heute auf ihr Exemplar.
Offenbar haben viele Onlinehändler während der bisher stattgefundenen drei Verkaufswellen der PlayStation 5 deutlich mehr Kontingent angeboten als in ihren Lagern überhaupt zur Verfügung stand. Wer die Konsolen bereits vor Wochen bestellt und in vielen Fällen sogar direkt den vollen Kaufbetrag gezahlt hatte, der ist mittlerweile verständlicherweise ziemlich sauer.
Verbraucherzentrale Sachsen nimmt Saturn.de ins Visier
Nun hat sich sogar die Verbraucherzentrale Sachsen in das Thema eingehakt und die Handelskette Saturn abgemahnt. Bemängelt wird vor allem der Ablauf der Vorbestellungen und die bereits getätigten Vorauszahlungen.
„Ein Blick in die AGB von saturn.de verrät, dass mit der Zahlung gar kein Vertrag zustande käme“, stellt Sten Wagner, Rechtsexperte von der Verbraucherzentrale Sachsen klar.
„Erst durch den Versand der Ware oder eine Versandbestätigung will saturn.de hier einen Vertrag geschlossen sehen“, so Wagner weiter.
Zwar steht in den AGBs von Saturn geschrieben, dass die bereits getätigten Geldbeträge im Fall der Nichtlieferung an den Kunden zurücküberwiesen werden. Jedoch ist nicht genauer geregelt, um welchen Zeitraum es sich dabei maximal handeln kann. Schließlich warten viele Kunden bereits seit geschlagenen drei Monaten auf ihre bezahlte Lieferung. Dass Kunden durch die schlechte Kommunikationspolitik seitens Saturn, den ausbaufähigen Bestellverlauf und die weiter anhaltende Wartezeit mittlerweile verärgert sind, ist dabei nur allzu verständlich.
Die Verbraucherzentrale schreibt in ihrer Stellungnahme: „Dieser Umgang mit Kunden ist nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam.“
Schließlich könne der Kunden nach einer Zahlungsaufforderung seitens Saturn, in der der Versand der Ware bei Zahlungseingang angekündigt wird, davon ausgehen, dass ein Vertrag geschlossen wurde.
„Denn die Zahlung des Kaufpreises macht aus Sicht des Kunden nur Sinn, wenn bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, der Grundlage für seine Zahlung ist – üblicherweise will kein Kunde Geld zahlen, also die eigene Leistungspflicht erfüllen, ohne einen Anspruch auf die Gegenleistung zu haben“, so der Verbraucherschutz Sachsen.
Durcheinander um PS5-Bestellung bei Saturn im Überblick
Saturn hatte einige Wochen vor dem offiziellen Release am 19. November 2020 seine Kunden darüber informiert, dass sich die Lieferung der PS5 verzögern könnte. Dies war für viele Vorbesteller für einen langen Zeitraum die letzte Information, die sie von der Handelskette erhielten.
Vor Weihnachten schließlich hieß es, dass es in diesem Jahr keine Lieferung mehr geben wird. Wann die PS5 zugestellt werden kann, ließ Saturn in der E-Mail offen. Kunden blieb nur die Wahl ihre Bestellung endgültig zu stornieren und das Geld zurückzuerhalten oder ein PlayStation Plus-Guthaben als Entschädigung anzunehmen. Da die Verfügbarkeit zu diesem Zeitpunkt und auch jetzt, im Jahr 2021, noch immer denkbar schlecht aussieht, warten weiterhin tausende Saturn-Kunden auf ihre PS5.
Solltet ihr bis jetzt noch immer auf eure PS5-Lieferung warten beziehungsweise verunsichert sein, der kann sich telefonisch oder per E-Mail bei den Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachen beraten lassen. Erste Informationen rund um den Vertragsschluss inklusive eines Musterbriefs zum Wiederruf gibt es auf der Internetseite der sächsischen Verbraucherschützer.