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Runes of Magic: G.A.M.E Bundesverband übt Kritik an Gameforge-Urteil

Nun hat sich auch der Bundesverband der Computerspielindustrie in Deutschland, G.A.M.E, zum sogenannten Gameforge-Urteil geäußert. Ausgangspunkt der Geschichte ist Ingame-Werbung, die ausdrücklich an Kinder gerichtet worden sein soll.

Schon mehrfach berichteten wir über die Auseinandersetzung des Bundesgerichtshofs mit einem Satz, der im Online-Rollenspiel Runes of Magic zum Einsatz kam, um die Spielerschaft auf den Item-Shop des MMORPGs hinzuweisen. Dabei begründet der BGH in seiner Erklärung zum nicht rechtskräftigen Urteil, dass der Satz "Schnapp dir die günstige Gelegenheit und verpasse deiner Rüstung & Waffen das gewisse Etwas!" Werbung sei, die bewusst auf Kinder abziele. Ausschlaggebend für die Meinung der Richter sind insbesondere Anglizismen wie das Wort "pimpen", aber auch die Verwendung des kollegialen "Dir" statt des höflicheren "Sie". Nun übt auch G.A.M.E, also der Bundesverband der Computerspielindustrie in Deutschland, Kritik an den Erklärungen der Richter. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesem Verein um eine Organisation handelt, unter deren Dach zahlreiche Entwickler und Publisher versammelt sind. Er vertritt also maßgeblich auch deren Interessen.

Im Großen und Ganzen widerspricht der Verband, vertreten durch Verbandsjustiziar Dr. Konstantin Bertra, der These, dass Gameforge gezielt Kinder angesprochen habe, beispielsweise weil das Urteil nicht erkläre, "welche Merkmale […] auch das Spiel als solches kindertypisch erscheinen lassen sollen." Den Richtern fehle der nötige Bezug zu Videospielen, weshalb sie auch nicht erkannt hätten, dass ein derartiger "Sprachstil für dieses Medium generell kennzeichnend ist." Ohnehin seien 85% der Videospieler nicht Kinder und das Durchschnittsalter liege bei etwa 32 Jahren. Es dürfe daher nicht davon ausgegangen werden, dass Kinder die Kernzielgruppe seien. Natürlich beziehen sich diese Werte allerdings nicht auf die Altersstruktur in Runes of Magic oder die Verteilung der Umsatzquellen auf die Altersgruppen, was wiederum Raum für Kritik am Bundesverband ließe.

Zudem hält G.A.M.E entgegen, dass der Satz "eine allgemeine Einladung" sei, "den Item-Shop – also ein „virtuelles Ladenlokal“ – aufzusuchen und dort erst nach dem passenden "Etwas" zu stöbern." Die Richter sind der Meinung, dass das beworbene Produkt konkret genannt werden müsste, um sich vom Vorwurf der an Kinder gerichteten Werbung losreißen zu können. Dr. Konstantin Bertra zieht hingegen den Vergleich zur Realität, in welcher derartige Werbebotschaften nicht unüblich oder verkannt seien. Für den virtuellen Raum müssten die gleichen Standards gelten.

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