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Steam: Nintendo, Sony und Origin verstoßen gegen EU-Rückgaberecht

Die digitalen Stores von Nintendo, Steam, Origin und Sony PlayStation verstoßen gegen das aktuelle EU-Rückgaberecht. Das erklärte der norwegische Verbraucherrat in einer Pressemitteilung. Man werde deshalb Beschwerde bei der nationalen Verbraucherschutzbehörde einlegen.

Der norwegische Verbraucherrat hat eine Untersuchung der digitalen Läden von SteamOrigin sowie der Plattformen von PlayStation und Nintendo eingeleitet. Dabei wurde festgestellt, dass allesamt gegen aktuelle EU-Verbraucherschutzgesetze verstoßen würden.

Eine Umfrage im Dezember ergab, dass Konsumenten in den jeweiligen Stores nicht ihre vollständigen Rechte in Anspruch nehmen können. Betroffen sei vor allem das innerhalb der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und somit auch in Norwegen geltende umfassende Rückgaberecht.

Kein Widerrufsrecht mit Widerrufsrecht

Steam, Origin und der PlayStation Store erfüllen demnach nicht die Kriterien, die sie von einem Widerrufsrecht ausnehmen würden. Dennoch behaupten allesamt, dass für sie das gesetzliche Widerrufsrecht nicht gelte.

Besonders problematisch sei die Situation im Nintendo eShop: Spielern stünde nicht einmal eine Möglichkeit zu, um den Kauf eines vorbestellten Spiels zurückzuziehen. Der Verbraucherrat habe Nintendo bereits im Dezember über den Gesetzesverstoß informiert, das Unternehmen reagierte jedoch gar nicht erst. Man sei nun dazu gezwungen, die staatliche Verbraucherschutzbehörde einzuschalten.

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Norwegen warnt alle Spieler

Digitale Güter und Angebote würden nicht in einem rechtsfreien Vakuum existieren, erklärte Finn Lützow-Holm Myrstad, Director des norwegischen Verbraucherrats. Besonders der digitale Vertrieb von Videospielen sei geprägt durch verwirrende Vorbestelleraktionen, unfertige Produkte, Kopierschutzmaßnahmen und irreführendem Marketing.

Norwegen warnt Spieler deshalb davor, uninformiert Käufe in den erwähnten Stores zu tätigen. Selbst wenn die Unternehmen formal keine problemlose Rückerstattung anbieten, solle der Kunde vehement auf sein vom Gesetzgeber bestimmtes Recht beharren.

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