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The Elder Scrolls Online: Ärger mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ZeniMax wegen der Abo-Problematik bei The Elder Scrolls Online abgemahnt. Die 30-Tage Spielzeit treten erst in Kraft, wenn Spieler ein Abo abschließen. Dabei wird teilweise bereits Geld eingezogen.

Wie wir euch bereits berichtet haben, stößt das Abo-System von The Elder Scrolls Online bei etlichen Spielern derzeit übel auf. Dabei steht weniger die Tatsache im Mittelpunkt, dass monatliche Gebühren abgedrückt werden müssen, sondern eher die Gültigkeit der 30-Tage-Spielzeit, die jeder Käufer beim Erwerb des MMOs gutgeschrieben bekommt. Eigentlich ist diese Zeit nämlich dafür da, ein Online-Rollenspiel auszuprobieren, um danach zu entscheiden, ob man weiterhin bezahlt. Leider geht dieses Konzept bei ESO nicht auf, da man, um die Spielzeit zu aktivieren, direkt ein Abo abschließen muss. Kritisch ist auch, dass ZeniMax teilweise das Geld direkt einzieht, man also gleich die erste Gebühr bezahlt, obwohl man noch Testzeit besitzt.

Das gefällt dem Verbraucherzentrale Bundesverband natürlich gar nicht und daher gab es nun eine Abmahnung für ZeniMax. Der Grund: Irreführung. Jetzt hat der Publisher bis zum 24. April 2014 Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wie Bethesda und ZeniMax darauf reagieren, ist bisher noch nicht bekannt.

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