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The Secret World: Behörde vermutet verletzte Informationspflichten

Die norwegische Behörde für die Untersuchung und Verfolgung von Wirtschafts- und Umweltverbrechen, Økokrim, vermutet, dass Funcom seine Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit in der Zeit vor und nach der Veröffentlichung von The Secret World maßgeblich verletzt habe. Ermittlungen laufen nun.

Ein Unternehmen, das sein Kapital aus der Platzierung von Aktien am öffentlichen Markt beziehen möchte, verschafft sich mit diesem Schritt nicht nur Chancen. Mit dem Entschluss geht auch nicht nur die Beteiligung der Anteilseigner am Gewinn einher. Damit ein solcher Markt überhaupt erst funktionieren kann, braucht es nämlich Verpflichtungen. Eine dieser Verpflichtungen betrifft in der Welt der Unternehmen auch sogenannte Informationspflichten. Nun scheint es, dass Funcom, Entwickler von The Secret World, es mit diesen Auflagen nicht allzu ernst genommen hat. Heute wurde bekannt, dass Økokrim, die norwegische Behörde für die Untersuchung und Verfolgung von Wirtschafts- und Umweltverbrechen, ein Verfahren gegen den Entwickler und Publisher eingeleitet habe. Auf dem Tisch ist der Verdacht der Verletzung der Informationspflichten zwischen August 2011 und September 2012. Es bestehe auch eine Wahrscheinlichkeit, dass Funcom in dieser Zeit seine unternehmensinternen Aufzeichnungspflichten verletzt habe.

Zwar fehlt es bislang an einem offiziellen Statement des Unternehmens, doch nach den vorliegenden Informationen heißt es, dass Funcom vollstens mit den Ermittlern kooperiere. 

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