Mit der Forderung einer Rundfunklizenz bei Internet-Streams sorgt die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt erneut für Unmut. Grundlage dafür ist der veraltete Rundfunkstaatsvertrag, der von Kritikern als zu willkürlich auslegbar bezeichnet wird. Als einer der ersten erwarb nun Deutschlands bekanntester YouTuber und Streamer Gronkh eine Lizenz – auch aus Angst vor Geldstrafen.
Die Diskussion um die Rundfunklizenz scheint kein Ende zu nehmen, nun geht die Debatte in die nächste Runde: Als Deutschlands größter YouTuber und Streamer musste Erik „Gronkh“ Range nun eine Lizenz beantragen. Er selbst kritisiert vor allem die willkürliche Auslegung des Rundfunkstaatsvertrags durch die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt.
In einem Video äußert sich Range nun zur teils umstrittenen Beantragung der Rundfunklizenz und geht dabei auch auf die Bedenken ein, dass er sich dem Staatsvertrag und der Landesmedienanstalt beuge. Uns gegenüber erklärte er, dass er schlicht nicht über dem Gesetz stehe und sich daran halten müsse.
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Woher kommt eigentlich die Rundfunklizenz?
Doch gehen wir zurück zum Anfang: Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien ist ein Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunk regelt. Es wird von den Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer gemäß des Föderal-Prinzips beschlossen und muss einstimmig abgesegnet werden.
Das klappt nicht immer, hin und wieder legen einige Bundesländer ihr Veto gegen diverse Staatsvertragsänderungen ein und fordern Nachbesserungen. Die Änderung des Rundfunkstaatsvertrags erfolgt in der Regel alle fünf Jahre, einzelne Artikel treten jedoch erst Jahre nach Beschluss in Kraft.
Der Staatsvertrag ist auf alle Übertragungen ausgelegt, die als Rundfunk definiert werden können – sowohl im traditionellen Fernsehen, Radio als auch Telemedien wie dem Internet. Eine konkrete Definition des Rundfunks besteht allerdings nicht, weshalb auch Internet-Streams darunter verstanden werden können. Wer einen Rundfunk betreibt, benötigt auch eine Lizenz, so der Zensus. Kritiker sind der Ansicht, der Vertrag sei deshalb veraltet und müsse an die Moderne angepasst werden.
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Die Landesmedienanstalt und was Gronkh damit zu tun hat
Für die Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrags sowie der separaten Landesmediengesetze sind die Landesmedienanstalten verantwortlich. Diese werden von den Bundesländern beauftragt und vom Rundfunkbeitrag finanziert, sollen dementsprechend als unabhängige Kontrollinstanz dienen.
Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt begann Anfang 2017 als einzige damit, auf Twitch aktive Streamer abzumahnen. Dem 24-Stunden-Kanal von PietSmiet wurde vorgeworfen, eine Rundfunklizenz zu benötigen – kurz darauf trudelte auch bei Gronkh, Heise Online, SlethZockt und weiteren Kanälen Post ein. Die genaue Anzahl der abgemahnten Streamer ist unklar.
Die Landesmedienanstalt NRW erklärte daraufhin, dass sie von rundfunkähnlichen Angeboten im Netz eine Lizenz einfordere und weiter dagegen vorgehen würde. Die Rocketbeans, die einen Internet-Fernsehsender betreiben, besitzen diese bereits seit einiger Zeit über die LMA in Schleswig-Holstein/Hamburg. Gronkh kenne noch andere Streamer, die sich mittlerweile zum Erwerb dieser entschieden hätten.
Unregelmäßige Regelmäßigkeit
Eine der Rahmenbedingungen für den Besitz einer Rundfunklizenz ist unter anderem eine Regelmäßigkeit und ein definiertes Programm bei der Übertragung eines Livestreams. Range gegenüber ruderte die Landesmedienanstalt teilweise zurück und war plötzlich der Ansicht, dass Regelmäßigkeit zukünftig als „einigermaßen regelmäßig“ definiert werden könne. Das sei eine vollkommen willkürliche Darstellung, erklärte Range und merkte an, dass auch Projekte wie Friendly Fire als „einigermaßen regelmäßig“ verstanden werden könnten – weil sie einmal jährlich übertragen werden.
Zusammen mit einem Anwalt entwickelte Erik „Gronkh“ Range mehrere Gegenargumente zu den Prüfungspunkten der LFM – diese widersprach der Darstellung komplett und forderte weiterhin die Beantragung der Lizenz. Experten befürchten nun, dass Ranges Rundfunklizenz dafür sorge, dass der Druck auf die Landesmedienanstalt wieder sinke.
Warum Gronkh die Lizenz beantragen musste
Allerdings sei gesagt, dass für Range nur wenige andere Optionen zur Verfügung standen. Er sah sich den folgenden fünf Szenarien ausgesetzt:
- Keine Streams mehr und wenn doch, dann nur in völlig unregelmäßigen Abständen. Er selbst wolle aber regelmäßig streamen.
- Pausierung sämtlicher Streams für mehrere Jahre bis zur Überarbeitung des Rundfunkstaatsvertrags. Auch hier fehle ihm die versprochene Regelmäßigkeit der Streams.
- Illegales Weiterstreamen nach Ablauf der Beantragungsfrist. Dies könnte aber zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Stream führen.
- Der Umzug ins Ausland, denn dort gilt der deutsche Rundfunkstaatsvertrag nicht. Das sei aber ausgeschlossen.
- Eine gerichtliche Klage gegen die Landesmedienanstalt und die Gesetzeslage. Die damit verbundenen Prozesskosten, die mehrere hunderttausend Euro betragen könnten, und der ungewisse Ausgang schreckten ihn jedoch ab. Außerdem hätte der Stream in der Zeit ebenfalls pausiert werden müssen.
Alle fünf Szenarien seien Range zufolge überlegt worden, keine einzige sei plausibel oder ohne schwerwiegende Folgen verbunden gewesen. Die Beantragung der Rundfunklizenz ist dementsprechend das geringere Übel – zudem eine Nicht-Einhaltung des Gesetzes kein sonderlich akzeptabler Schritt sei.
Was Gronkhs Rundfunklizenz für die Streams bedeutet
Die Rundfunklizenz wurde übrigens nicht, wie von der Landesmedienanstalt behauptet, für die einzelnen Plattformen beantragt, sondern vorrangig für den 24-Stunden-Kanal „GronkhTV“. Ranges Anwalt konnte jedoch aushandeln, dass die Lizenz auch auf alle anderen ausgedehnt werden kann: GronkhTV deckt somit auch den regulären Twitch-Account von Gronkh sowie Facebook, YouTube, Instagram und Co ab.
Range sei unklar, warum besonders die Landesmedienanstalt in NRW so aktiv gegen Streamer vorgeht. Aus anderen Bundesländern ist derzeit kein derart aggressives Verhalten zu erkennen – und das, obwohl sogar die nordrhein-westfälische Landesregierung mittlerweile eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags fordert. Aufgrund des bereits beschriebenen Verfahrens dürfte diese aber erst 2020 erfolgen.
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Kritiker sind der Ansicht, dass Tobias Schmid, Direktor der LFM NRW, mitverantwortlich für die Forderungen einer Rundfunklizenz ist. Erst seit seinem Amtsantritt im Januar 2017 habe es die Mahnbriefe gegeben – Schmid selbst erklärte in einem Interview, dass viele Streamer sich als Reaktion auf die Briefe „bemerkenswert unprofessionell“ und „Robin Hood“-ähnlich verhalten hätten. Er sehe zwar ein, dass die Gesetzeslage nicht mehr zeitgemäß sei, sehe aber dennoch keinen Spielraum. Seine Kollegen in den anderen Landesmedienanstalten sehen dies wohl anders.
Dass ein Gesetz de facto außer Kraft treten kann, obwohl es noch nicht abgeschafft ist, wäre zumindest nichts Neues. Nach der „Böhmermann-Affäre“ wurde das Gesetz gegen die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gemäß § 103 StGB stark kritisiert, wenige Monate später folgte der Beschluss zur Abschaffung des Paragraphen zum 01. Januar 2018.
So gut wie alle (darunter auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages) sind sich einig, dass der Rundfunkstaatsvertrag dringend überarbeitet werden müsse. Eine juristische Ungerechtigkeit herrsche bereits allein deshalb, weil die Auslegung willkürlich erfolgen und einzelne Personen somit aktiv benachteiligt werden könnten – ein Muster wäre ohnehin nicht zu erkennen.
Gronkh selbst möchte übrigens einfach nur in Ruhe für seine Zuschauer streamen – und nicht für eine politische Agenda missbraucht werden.