Wie nun bekannt wurde, müssen sich einige Videospielfirmen auf dicke Geldbußen gefasst machen, die von der EU-Kommission höchstpersönlich veranlasst worden. Das entsprechende Kartellverfahren gegen die einzelnen Instanzen läuft bereits seit Anfang 2017, nun regnet es Strafen.
EU verhängt Geldstrafen an Valve, Capcom und Co
Insgesamt verhängt die europäische Kommission eine Geldbuße von 7,8 Millionen Euro. Zu den betroffenen Unternehmen gehört neben Steam-Eigentümer Valve die involvierten Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax.
Wofür werden die Firmen betraft? Laut Kommission wir die Straße wegen sogenannter Geoblocking-Praktiken verhängt. So sollen Valve und die anderen Publisher den grenzüberschreitenden Verkauf von Spielen zwischen März 2007 und November 2018 beschränkt haben. Dieses Vorgehen ist laut EU-Wettbewerbsrecht jedoch untersagt, da Käufe auch auf dem digitalen Binnenmarkt jedem und jeder gleichermaßen und beschränkungsfrei ermöglicht werden muss.
Was bedeutet Geoblocking? Valve hat sich laut Pressemitteilung gemeinsam mit Steam und den genannten Publishern vertraglich darauf geeinigt, rund 100 Aktivierungscodes für Spiele, die auf Steam verkauft werden, an Ländergrenzen zu binden, sodass Käufern verwehrt wurde gekaufte Keys in einem anderen EU-Land zu aktivieren.
Wie fallen die Strafen aus?
Da Valve sich laut der EU-Kommission nicht zu einer Zusammenarbeit bereit war, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgeht, wird dem Steam-Besitzer keinerlei Geldbußenermäßigungen zugesprochen.
Die anderen Beteiligten haben sich jedoch offenbar kooperativer gezeigt, sodass sich mit den gewährten Abzügen nun folgende Strafhöhen ergeben:
- Bandai Namco: 340.000€
- Capcom: 396.000€
- Focus Home: 2.888.000€
- Koch Media: 977.000€
- Valve: 1.624.000€
- ZeniMax: 1.664.000€
Ob die Bußgeldzahlungen schlussendlich so erfolgen werden, wie sie hier aufgerührt sind, ist noch fraglich. Wie Eurogamer berichtet, wird Valve Berufung gegen die Strafsumme einlegen, da sie sich mit ihrem Vorgehen nicht gesetzeswidrig verhalten haben und durchaus mit dem Kartell kooperiert haben sollen.